Heute Morgen endete in Tschornomorsk in der Region Odessa der Prozess gegen die berühmte ukrainische Sängerin Khrystyna Solova, die wegen geringfügigen Rowdytums angeklagt wurde, weil sie während eines Konzerts obszöne Sprache verwendet hatte. Der Richter befand die Schauspielerin für unschuldig und sprach sie mangels einer Straftat frei.
Meinungsfreiheit testen
In ihrer Rede vor Gericht brachte Khrystyna Solovya weiterhin ihre Position zum Ausdruck und beschimpfte erneut den russischen Diktator Wladimir Putin. Der Richter forderte die Sängerin zu mehr Zurückhaltung auf, doch Solovya gab ihre Schuld nicht zu. Sie betonte, dass diese Anhörung nicht nur eine rechtliche Angelegenheit sei, sondern auch ein Test für die Reife der ukrainischen Gesellschaft und ihre Fähigkeit, die Meinungsfreiheit zu schützen.
„In unserer Geschichte verstehe ich, dass Iljitsch Lenin derselbe Putin ist, der die Ukraine besetzt und unterworfen hat. Wenn die Ukrainer ein Lied kreierten, das jetzt jeder kennt, ich zitiere: „Putin *autsch“, dann haben wir das Recht, Lenin mit verbotenen Worten zu beschimpfen“, sagte der Sänger während des Treffens.
Verstoß gegen die Ausführung des Protokolls
Auch der Anwalt der Sängerin machte bei der Erstellung des Gutachtens auf zahlreiche Verstöße aufmerksam. Er stellte fest, dass die gegen Solova vorgelegten Beweise nicht überzeugend genug seien, um ihre Schuld zu beweisen.
Nach Prüfung der Beweise und Anhörung der Parteien entschied der Richter, den Künstler freizusprechen.
Hintergrund des Falles
Dieser Fall geht auf den Auftritt von Khrystyna Solova beim „Vydelkafest“-Festival zurück, das am 26. Juli stattfand. Während des Gesprächs mit dem Publikum fragte der Sänger, ob dem Publikum der frühere Name der Stadt Tschornomorsk – Illichivsk gefiel, und nannte diesen Namen dann „völliger Schwachsinn“.
Nach dem Konzert erstatteten Anwohner Anzeige bei der Polizei und warfen Solowja einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung vor. Die Polizei erstellte einen Bericht über den Sänger gemäß Artikel 173 des Gesetzes der Ukraine über Ordnungswidrigkeiten – geringfügiger Rowdytum.