Das Bezirksgericht Schatskyj in der Region Wolyn hat ein Urteil in einem Fall von groß angelegtem illegalem Holzeinschlag verkündet. Roman S., ein 41-jähriger Leiter der Grenzschutzbehörde, stand vor Gericht, da er als Organisator eines Systems zum illegalen Holzeinschlag und -verkauf identifiziert worden war. Trotz des Ausmaßes des Schadens und der Beteiligung mehrerer Komplizen erhielt der Angeklagte lediglich eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren.
Dem Urteil vom 21. November zufolge organisierte der Beamte im Januar 2025 illegale Abholzung im Forstamt Rostan. Um die Aktivitäten zu verschleiern, wurden die Bäume in Gebieten gefällt, für die offizielle Abholzungsgenehmigungen vorlagen, wodurch das Ausmaß der Abholzung verschleiert werden konnte. Das Holz wurde mit einem GAZ-Lkw und einem Bagger transportiert und anschließend in privaten Sägewerken in den Dörfern Ostrivya und Melnyky verarbeitet.
Die Ermittlungen ergaben, dass ein Grenzbeamter einen Förster in die Machenschaften eingebunden hatte, der Zugang zu den Grundstücken gewährte und vor möglichen Kontrollen warnte. Die Sägewerksbesitzer nahmen illegal geschlagenes Holz entgegen, sägten es und verkauften es. Pro Kubikmeter erhielten die Beteiligten 2.000 UAH.
Die Strafverfolgungsbehörden dokumentierten mindestens drei Fälle illegaler Aktivitäten – am 29. Januar, 8. Februar und 5. März. Dutzende Kiefern, Eichen, Birken und Erlen wurden über die genehmigten Mengen hinaus gefällt. Das Holz wurde sowohl an Privathaushalte als auch an Freizeitanlagen verkauft.
Der Betrug flog auf, nachdem einer der Komplizen die Strafverfolgungsbehörden kontaktiert und sich bereit erklärt hatte, mit den Ermittlungen zu kooperieren.
Richterin Nataliya Zhevnerova befand Roman S. der illegalen Abholzung und der widerrechtlichen Aneignung fremden Eigentums für schuldig, begangen im Rahmen einer Gruppe nach vorheriger Absprache (Artikel 27 Absatz 3, Artikel 28 Absatz 3, Artikel 246 Absatz 2, Artikel 191 Absatz 4 des ukrainischen Strafgesetzbuches). Das Gericht setzte ihn jedoch von der eigentlichen Strafe frei und verhängte eine Bewährungszeit von 1,5 Jahren.
Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

