Das Bezirksgericht Chmelnyzkyj hat einen Wehrpflichtigen, der sich der Mobilmachung entzogen hatte, zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt. Dies geht aus Gerichtsakten hervor.
Laut Akte ereignete sich der Vorfall am 29. Februar, als der Beschuldigte sich beim regionalen Rekrutierungszentrum (TCK) zum Wehrdienst meldete. Nachdem er eine militärärztliche Untersuchung bestanden hatte, die ihn für wehrdiensttauglich erklärte, erhielt er eine Einberufung zum Kampfeinsatz. Am festgelegten Tag erschien er jedoch nicht zum Antritt.
Während der Gerichtsverhandlung gestand der Wehrpflichtige seine Schuld und bereute seine Taten aufrichtig. Er erklärte sein Handeln mit dem Wunsch, sich vor dem Kriegseinsatz auszuruhen. Das Gericht war jedoch der Ansicht, dass eine Besserung des Angeklagten nur unter Bedingungen der Isolation von der Gesellschaft möglich sei.
Das Gericht berücksichtigte auch, dass der Mann bereits im Juli dieses Jahres wegen illegalen Erwerbs, Besitzes und Verkaufs der psychotropen Substanz PVP verurteilt und zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Unter Berücksichtigung dieser Vorstrafe verhängte das Gericht eine zusätzliche Strafe in Form der Einziehung seines gesamten Vermögens mit Ausnahme seines Hauses.
Der Angeklagte befindet sich derzeit in Haft und wartet auf sein Urteil.

