Das Bezirksgericht Berdytschiw hat ein Urteil im Fall eines Ehepaars gefällt, das während des Kriegsrechts einen Diebstahl aus einem Bekleidungsgeschäft begangen hatte. Der Vorfall ereignete sich im März dieses Jahres.
Den Akten zufolge probierte die Frau mehrere Lederjacken an und verließ in einer davon das Geschäft, ohne zu bezahlen. Ihr Mann nahm die Jacke ebenfalls an sich und versuchte, sie aus dem Laden zu schaffen, wurde jedoch schnell gestoppt und gab die Ware zurück. Trotz der Aufforderung des Ladenbesitzers, die Jacke zurückzugeben, flüchtete die Frau, doch Passanten verhinderten ihre Flucht.
Das Gericht stellte fest, dass das Paar nicht im Rahmen einer vorherigen Verschwörung gehandelt hatte, sondern unabhängig voneinander. Die Frau wurde eines schweren Verbrechens für schuldig befunden, während die Handlungen des Ehemanns als versuchter Diebstahl eingestuft wurden (Artikel 15 Teil 2, Artikel 185 Teil 4 des ukrainischen Strafgesetzbuchs). Beide wurden zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Bei der Urteilsfindung berücksichtigte das Gericht eine Reihe mildernder Umstände: aufrichtige Reue, Mithilfe bei den Ermittlungen, den Wunsch des Opfers, nicht zu hart zu bestrafen, sowie die schwere Erkrankung ihres Mannes.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden (Az. 274/2345/25).