Das Bezirksgericht Berdychiv hat im Fall eines Paares, das während des Kriegsrechts einen Diebstahl in einem Bekleidungsgeschäft begangen hatte, ein Urteil verkündet. Der Vorfall ereignete sich im März dieses Jahres.
Laut Aktenlage probierte die Frau mehrere Lederjacken an und verließ das Geschäft in einer davon, ohne zu bezahlen. Ihr Mann nahm die Jacke ebenfalls und versuchte, sie aus dem Geschäft zu schaffen, wurde jedoch schnell daran gehindert und gab sie zurück. Die Frau flüchtete trotz der Aufforderung des Ladenbesitzers, die Jacke zurückzugeben, konnte aber von Umstehenden an der Flucht gehindert werden.
Das Gericht stellte fest, dass das Paar nicht im Rahmen einer vorherigen Verschwörung gehandelt hatte, sondern jeder unabhängig voneinander handelte. Die Frau wurde eines schweren Verbrechens für schuldig befunden, während die Handlungen des Ehemanns als versuchter Diebstahl (Artikel 15 Absatz 2, Artikel 185 Absatz 4 des ukrainischen Strafgesetzbuches) eingestuft wurden. Beide wurden zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht eine Reihe mildernder Umstände: aufrichtige Reue, Unterstützung bei den Ermittlungen, den Wunsch des Opfers nach einer milderen Bestrafung sowie die schwere Krankheit ihres Ehemannes.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden (Fall Nr. 274/2345/25).

