Der Rektor der Nationalen Universität Kamjanez-Podilskyj, Serhij Kopylow, war in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem ein 70-jähriger Fußgänger verletzt wurde. Der Unfall ereignete sich in der Nähe von Kamjanez-Podilskyj; der Fahrer beging anschließend Fahrerflucht.
Wie die Polizei der Region Chmelnyzkyj mitteilte, fuhr ein 61-jähriger Mann einen Mercedes. Der Fahrer erfasste einen Bewohner des Bezirkszentrums und flüchtete vom Unfallort. Nur dank eines anderen Autofahrers, der den Verletzten auf der Straße bemerkte, konnte das Opfer zu Ärzten und zur Polizei gebracht werden.
Später identifizierten die Polizeibeamten den Unfallverursacher und fanden sein Fahrzeug mit den typischen Schäden im Hof. Ein erster Test ergab keine Spuren von Alkohol im Körper des Verdächtigen.
Serhij Kopylow selbst veröffentlichte einen Facebook-Beitrag, in dem er seine Version der Ereignisse schilderte. Seinen Angaben zufolge rannte der Mann im Dunkeln plötzlich aus dem Gebüsch auf die Straße. Der Fahrer behauptet, angehalten und Hilfe angeboten zu haben, sei aber stattdessen beschimpft und abgewiesen worden.
„Am späten Abend des 22. Februar war ich in einem Vorort von Kamjanez-Podilskyj in einen Verkehrsunfall verwickelt, als im Dunkeln plötzlich ein Mann aus dem Gebüsch auf die Fahrbahn rannte. Ich hielt an und bot meine Hilfe an – woraufhin ich obszöne Beleidigungen und eine Ablehnung erntete. Ich habe keinen Alkohol getrunken und mich freiwillig einer ärztlichen Untersuchung unterzogen. Ich kooperiere mit den Ermittlungsbehörden und liefere die notwendigen Erklärungen“, schrieb Kopylow.
Der Fall wird gemäß zweier Artikel untersucht
Die Polizei leitete ein Strafverfahren gemäß Artikel 286 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Ukraine (Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung mit schwerwiegenden Folgen) und Artikel 135 Absatz 3 des Strafgesetzbuches der Ukraine (Zurücklassen einer Person in Gefahr) ein.
Kopylov wurde bereits gemäß Artikel 135 des Strafgesetzbuches als Verdächtiger eingestuft. Über die Zulassung gemäß Artikel 286 des Strafgesetzbuches wird nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse entschieden.
Die Artikel sehen eine Haftstrafe von drei bis acht Jahren vor. Die Strafverfolgungsbehörden stellten außerdem einen Antrag auf Inhaftierung des Rektors.

