Die Ukraine bereitet neue Mobilisierungsregeln vor, die das Recht von Studenten auf Aufschub des Militärdienstes erheblich einschränken könnten. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde bereits vom zuständigen Ausschuss der Werchowna Rada unterstützt.
Derzeit haben Bürger mit Behinderungen und solche, die aus gesundheitlichen Gründen als arbeitsunfähig anerkannt sind, Eltern mit vielen Kindern und Alleinerziehende, Erziehungsberechtigte, Personen, deren Angehörige an der Front gestorben sind oder aus der Gefangenschaft zurückgekehrt sind, Vollzeit- und duale Studenten, Doktoranden, Praktikanten sowie Lehrer, Wissenschaftler und Mitarbeiter systemrelevanter Unternehmen Anspruch auf einen Aufschub.
Die neuen Regeln schränken diese Möglichkeiten jedoch deutlich ein. Für Berufsschüler gilt die Stundung künftig nur noch, wenn sie ihr Studium zum ersten Mal beginnen und unter 25 Jahre alt sind. Für Universitätsstudenten ist der Abschluss des Studiums innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen das Hauptkriterium. Beurlaubungen, Studienunterbrechungen oder lange Wiederholungsprüfungen werden nicht mehr berücksichtigt. Hält ein Student die Fristen nicht ein, verliert er automatisch den Anspruch auf Stundung.
Für Masterstudierende, Doktoranden und Praktikanten gibt es keine Altersbeschränkung, allerdings wird von ihnen erwartet, dass sie ihre Ausbildung konsequent und ohne künstliche Fristverlängerung absolvieren.
Die Verschiebung muss wie bisher über die regionalen Rekrutierungszentren erfolgen, wobei ein Antrag und eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung eingereicht werden müssen. Die Kommission muss innerhalb von sieben Tagen eine Entscheidung treffen. Im Falle einer Ablehnung können die Bürger vor Gericht Berufung einlegen.
Juristen betonen, dass diese Änderungen insbesondere Studierende treffen werden, die zuvor ein Urlaubssemester genommen oder ihr Studienfach gewechselt haben, wodurch sich ihr Studium effektiv verlängert.