In den ersten neun Monaten des Jahres 2025 wurden in der Ukraine fast 1.500 Strafverfahren nach Artikel 301 des Strafgesetzbuches eröffnet, der den Import, die Produktion, den Verkauf und die Verbreitung pornografischen Materials betrifft. Das sind 13 % mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Opendatabot berichtet über diese Dynamik und beruft sich dabei auf Daten von Strafverfolgungsbehörden.
Besonders bezeichnend ist, dass fast die Hälfte aller Fälle innerhalb von nur zwei Monaten – im Januar und März – eröffnet wurde. Artikel 301 des CCUA zeichnet sich durch eine der höchsten Verdachtsraten aus: In 95 Prozent der Verfahren (1.424 Fälle) wurde bereits ein Verdacht gemeldet, und 81 Prozent der Fälle (1.215) wurden an das Gericht weitergeleitet.
Der Staat investiert erhebliche Mittel in die Untersuchung von Inhalten ab 18 Jahren. Nach Schätzungen der Wirtschaftszeitung „Economic Truth“ wurden in den drei Kriegsjahren 4,9 Millionen Griwna für solche Untersuchungen ausgegeben. Ein Experte, der Materialien mit möglichen pornografischen Elementen überprüft, erhält durchschnittlich etwa 500 Griwna pro Arbeitsstunde.
Vor diesem Hintergrund hat die staatliche Steuerbehörde begonnen, Briefe an Content-Ersteller auf Plattformen wie OnlyFans zu senden und sie aufzufordern, ihr Einkommen anzugeben und Steuern zu zahlen. Dies hat bei Models Besorgnis ausgelöst, da sie befürchten, dass die Legalisierung ihres Einkommens automatisch zu einer strafrechtlichen Verfolgung gemäß Artikel 301 führen könnte.
Obwohl es einzelne Fälle gibt, in denen Urheber digitaler Inhalte Bußgelder vor Gericht angefochten und sogar gewonnen haben (mindestens drei solcher Entscheidungen liegen vor), ist das Problem weiterhin ungelöst. Die Frage einer möglichen Entkriminalisierung von Artikel 301 des Strafgesetzbuches ist für die Branche von zentraler Bedeutung, da die aktuelle Gesetzgebung eine sehr weite Auslegung des Begriffs „pornografisches Material“ zulässt, was Risiken für die Content-Industrie birgt.