Bereits im Mai wird die Werchowna Rada voraussichtlich neue Gesetzesentwürfe zur Vorbereitung der Zivilbevölkerung auf den nationalen Widerstand verabschieden. Dies berichtete die Anwältin Maryna Bekalo gegenüber TSN.ua.
Laut ihren Angaben könnten die Änderungen verschiedene Formate zur Einbindung von Bürgern, darunter auch Frauen, in Verteidigungsmaßnahmen umfassen. Obwohl es in der Ukraine derzeit keine Zwangsmobilisierung von Frauen gibt, wird die Möglichkeit solcher Neuerungen nicht ausgeschlossen.
„Vielleicht werden die Änderungen auch für die Zwangsmobilisierung von Frauen in bestimmten Fachbereichen gelten. Oder vielleicht umfassen die Programme nur Pflichtkurse in medizinischer Versorgung, Zivilschutz oder Informationsveranstaltungen in Schulen und Universitäten“, erklärte der Anwalt.
Die Anwältin betonte, dass Mobilisierung nicht nur die Zuteilung zu Kampfeinheiten bedeute, sondern auch die Übernahme von Aufgaben in Verteidigungsbetrieben sowie in den Bereichen Kommunikation, Transport, Energie oder Gesundheitswesen. All dies sei für Frauen durchaus umsetzbar, sagte sie.
„Die ukrainische Verfassung legt ausdrücklich fest, dass der Schutz der Unabhängigkeit und territorialen Integrität die Pflicht jedes Bürgers ist. Daher könnten Änderungen der entsprechenden Gesetzgebung die Möglichkeit einer obligatorischen Mobilisierung von Frauen rechtlich eröffnen“, fügte Maryna Bekalo hinzu.
Es wird erwartet, dass die neuen Initiativen der Werchowna Rada einen umfassenden Ansatz zur Vorbereitung der Bevölkerung auf das Kriegsrecht beinhalten werden, wobei der Schwerpunkt nicht nur auf der Armee, sondern auch auf der Sicherung des rückwärtigen und strategischen Bereichs liegt.

