Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat Gesetze zur Verlängerung des Kriegsrechts und der Generalmobilmachung unterzeichnet. Sie bleiben mindestens bis zum 6. August 2025 in Kraft. Dies berichtete die Zeitung „Glavkom“ unter Berufung auf die offiziellen Gesetzentwürfe Nr. 13172 und Nr. 13173.
Der Präsident unterzeichnete die entsprechenden Dokumente am Freitag, den 18. April. Dies ist die fünfzehnte Verlängerung des Kriegsrechts und der Mobilmachung in Folge seit Beginn des umfassenden Krieges Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass die Sonderregelung ab dem 9. Mai um 90 Tage, also bis zum 6. August 2025, verlängert wird.
Zur Erinnerung: Am 16. April verabschiedete die Werchowna Rada die entsprechenden Gesetzesentwürfe. 357 Abgeordnete stimmten dafür, die einzige Gegenstimme kam von Oleksiy Honcharenko von der Fraktion Europäische Solidarität.
Das Kriegsrecht ist ein besonderer Rechtszustand, der die Befugnisse des Militärkommandos erweitert, bestimmte Grundrechte einschränkt und die Einbeziehung der Bevölkerung in Verteidigungsaufgaben ermöglicht. Es erlaubt zudem die Einrichtung von Militärverwaltungen, die Verhängung von Ausgangssperren, Reisebeschränkungen und weitere Maßnahmen.
Gleichzeitig wurde die Generalmobilmachung ausgeweitet, wodurch ukrainische Staatsbürger im Alter zwischen 18 und 60 Jahren, die zum Militärdienst verpflichtet sind, eingezogen werden können. Personen, die aus rechtlichen Gründen von der Wehrpflicht befreit oder ausgenommen sind, unterliegen nicht der Einberufung.

