Ab dem 1. März 2025 wird in der Ukraine ein Rentenindexierungsplan eingeführt, der die Rentenzahlungen um etwa 10 % erhöht. Die Erhöhung beträgt je nach Rentenhöhe zwischen 100 und 1.500 Hrywnja.
Dies erklärte der Anwalt Iwan Khomych und merkte an, dass das Ministerkabinett die genauen Erhöhungsbeträge erst kurz vor dem Stichtag der Indexierung festlegt. Es ist jedoch bereits bekannt, dass die maximale Erhöhung 1.500 Hrywnja nicht übersteigen wird.
Dies sagte der Anwalt Ivan Khomych in einem Kommentar gegenüber den Medien.
In der Ukraine gibt es verschiedene Arten von Renten, nämlich:
richtet sich nach Alter,
Behinderung,
Dienstzeit und
Sonderrenten (für Militärangehörige, Beamte usw.).
Seit 2022 führt die Regierung eine jährliche Indexierung aller Renten ein, und auch 2025 wird dies der Fall sein. Sofern das Kabinett das Anwartschaftsverfahren nicht ändert, erfolgt die Rentenindexierung üblicherweise zum 1. März. Die Regierung verabschiedet in der Regel im Februar einen entsprechenden Beschluss, woraufhin der Pensionsfonds die Zahlungen automatisch neu berechnet.
Um wie viel werden die Renten im Jahr 2025 steigen?
Laut Khomych wird der genaue Prozentsatz der Rentenerhöhung erst nach Verabschiedung des Regierungsbeschlusses feststehen. Ausgehend von den Vorjahren kann man jedoch von einer Indexierung um etwa 10 % ausgehen. Zum Vergleich:
Im Jahr 2023 wurden die Renten um 19,7 % indexiert;
2024 betrug die Erhöhung 7,96 %;
die erwartete Erhöhung im Jahr 2025 liegt bei etwa 10 %.
Wie hoch wird die Erhöhung ausfallen?
Die Höchst- und Mindestbeträge für Rentenerhöhungen werden jährlich vom Ministerkabinett festgelegt. In den vergangenen Jahren galt jedoch folgende Regelung:
Mindestzulage – 100 UAH;
Höchstzulage – 1.500 UAH (unabhängig davon, ob der Rentner laut Berechnung mehr erhalten hätte).
Beispielsweise hätte ein Rentner mit einer Zahlung von 10.000 UAH im Jahr 2023, als die Indexierung 19,7 % betrug, eine Zulage von 1.970 UAH erhalten sollen, tatsächlich wurde sie jedoch auf 1.500 UAH begrenzt. Laut Khomych gibt es verschiedene Kategorien von Rentnern, die Mindestzahlungen erhalten:
Personen, die zwischen 2021 und 2024 in den Ruhestand getreten sind;
Rentner, deren Rente einen Zuschlag erhält (d. h. wenn der Staat zusätzlich zum Existenzminimum einen Betrag zahlt).
Laut Gesetz wird die Rente nach einer speziellen Formel berechnet, die die Versicherungszeit und das Durchschnittsgehalt berücksichtigt. Liegt die berechnete Rente unter dem Existenzminimum für Menschen mit Behinderung (2361 UAH im Jahr 2025), stockt der Staat sie auf diesen Betrag auf.
Die Rentenindexierung ist ein Mechanismus, der den Kaufkraftverlust der Bürger durch die Inflation teilweise ausgleicht. Sie garantiert jedoch keine proportionale Rentenerhöhung für alle Rentnergruppen. Der Staat legt bestimmte Beschränkungen fest, die die endgültige Rentenhöhe beeinflussen können.

