In der Ukraine wurden Geldstrafen für das illegale Tragen von Militäruniformen eingeführt, was einen schwerwiegenden Verstoß darstellt.
Das von der Werchowna Rada im Juni 2019 verabschiedete Gesetz regelt die administrative und strafrechtliche Haftung für Verstöße im Zusammenhang mit der Verwendung von Militäruniformen, staatlichen Auszeichnungen sowie der Beschädigung von Denkmälern und Gräbern von Verteidigern der Ukraine.
Nach ukrainischem Recht dürfen nur bestimmte Personengruppen eine Militäruniform tragen: Wehrpflichtige, Kadetten, Reservisten, Wehrpflichtige während der Versammlung, Schüler und Personen, die in die Reserve versetzt wurden oder im Ruhestand sind und das Recht haben, eine Uniform zu tragen. Alle anderen, die unrechtmäßig eine Militäruniform tragen, müssen mit Verwaltungsstrafen rechnen.
Die Strafen für das unerlaubte Tragen einer Uniform liegen je nach Verstoß zwischen 2.550 und 6.800 Hrywnja. Beim ersten Verstoß erfolgt eine Verwarnung oder eine Geldstrafe von 2.550 bis 3.400 Hrywnja mit Einziehung der Uniform. Bei einem erneuten Verstoß innerhalb eines Jahres erhöht sich die Geldstrafe auf 3.400 bis 6.800 Hrywnja, und es können zusätzlich 30 bis 40 Stunden gemeinnützige Arbeit angeordnet werden.
Die Polizei ist berechtigt, die Ausweispapiere von Personen in Militäruniformen zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden. Gleichzeitig ist der illegale Handel mit staatlichen Auszeichnungen strafbar: Für den Kauf, Verkauf oder Tausch von Auszeichnungen wird eine Geldstrafe von 850 bis 1.700 UAH verhängt, für die illegale Herstellung oder den illegalen Verkauf eine Geldstrafe von 1.700 bis 3.400 UAH.
Besonderes Augenmerk wird auf den Erhalt des kulturellen Erbes und die Bedeutung staatlicher Auszeichnungen gelegt. Das Gesetz sieht die strafrechtliche Verfolgung der Schändung von Denkmälern und Gräbern von Verteidigern der Ukraine vor. Solche Handlungen werden mit Freiheitsbeschränkung von drei bis fünf Jahren oder, im Falle schwerwiegender Verstöße, mit einer Freiheitsstrafe von ebenso langer Dauer geahndet.

