Ein Beamter einer der Bezirksabteilungen der Hauptstadtverwaltung befindet sich in Haft, weil er mit dem ehemaligen Ministerpräsidenten der Ukraine zusammengearbeitet und in dessen Auftrag über den Telegram-Kanal Propagandaaktivitäten organisiert haben soll.
Die Frau wurde wegen mehrerer schwerer Verstöße gegen das ukrainische Strafgesetzbuch angeklagt, für die ihr eine harte Strafe droht. Die Anklageschrift wurde bereits an das Gericht übermittelt, wie die Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine mitteilte.
Es ist bekannt, dass der besagte Beamte bereits 2015 mit dem ehemaligen Ministerpräsidenten der Ukraine zusammengearbeitet hat und diese Tätigkeit auch nach dem umfassenden Einmarsch der Russischen Föderation in die Ukraine und dem Raketenangriff auf die Hauptstadt fortsetzte.
Die Frau betreute aktiv die sozialen Medien im Auftrag ihres „Chefs“ und organisierte Propagandaaktivitäten über dessen Telegram-Kanal. Darüber hinaus koordinierte sie antiukrainische Interviews und Kommentare für russische Medien.
Laut Generalstaatsanwaltschaft bereitete die ehemalige Premierministerin bereits am Tag des Beginns der großangelegten Invasion antiukrainische Äußerungen auf ihrem Telegram-Kanal vor und illustrierte die Beiträge mit Fotos der Zerstörung der Hauptstadt.
Es ist wichtig festzuhalten, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt des Verbrechens die Position des Leiters der Organisationsabteilung in einer der Bezirksverwaltungen der Hauptstadt innehatte.
Experten analysierten die von der ehemaligen Beamtin veröffentlichten Inhalte und unterzogen sie einer Prüfung. Das Ergebnis lautete, dass sie die Autorin von Inhalten war, die einen öffentlichen Aufruf zu einer gewaltsamen Veränderung der bestehenden verfassungsmäßigen Ordnung der Ukraine enthielten.
Die Frau wird wegen Aufrufs zu einem gewaltsamen Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung oder zur Ergreifung der Staatsgewalt, wegen Eingriffs in die territoriale Integrität und Unverletzlichkeit der Ukraine sowie wegen Rechtfertigung und Anerkennung der Rechtmäßigkeit der bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine (Artikel 28, 109, 110, 436-2 des Strafgesetzbuches der Ukraine) angeklagt.
Sie befindet sich derzeit in Haft und wartet auf ihren Prozess.

