In Odessa wurde ein Fall von Veruntreuung von Geldern aufgedeckt, die für die ukrainischen Streitkräfte bestimmt waren. Laut Ermittlungen trieben Beamte des Stadtrats gemeinsam mit ihnen verbundenen Unternehmern die Kosten von Verträgen künstlich in die Höhe und erhoben unrechtmäßig Mehrwertsteuer, wo diese nicht hätte erhoben werden dürfen. So entnahmen sie dem Haushalt mehr als 1,6 Millionen UAH. Dies teilten die Generalstaatsanwaltschaft und die Nationale Polizei am 31. Oktober 2025 mit.
Den Ermittlungen zufolge waren die Organisatoren des Komplotts der ehemalige Leiter der Abteilung für städtische Sicherheit des Stadtrats von Odessa und sein erster Stellvertreter. Sie handelten in Absprache mit den Leitern privater Unternehmen, mit denen sie Verträge über die Lieferung von Gütern für Militäreinheiten abschlossen. Konkret ging es bei dem Kauf um 300 Funkgeräte mit zusätzlichen Batterien.
Das System funktionierte folgendermaßen: Die Mehrwertsteuer wurde künstlich in die Vertragspreise eingerechnet. Lieferungen an die ukrainischen Streitkräfte unter Kriegsrecht sind jedoch gesetzlich von der Mehrwertsteuer befreit. Das heißt, die Steuer hätte eigentlich nicht erhoben und nicht gezahlt werden dürfen. Die Angeklagten schlugen sie aber in die Vertragskosten ein und erhöhten so die Haushaltsausgaben. Diese Differenz wurde einbehalten. Der entstandene Schaden beläuft sich auf 1.661.510 Hrywnja.
Am 31. Oktober führten die Strafverfolgungsbehörden zeitgleich zwölf Durchsuchungen in Odessa, der Region Odessa und der Region Kiew durch. Die Ermittler durchsuchten die Wohnungen der Verdächtigen, die Büros privater Unternehmen sowie die Sicherheitsabteilung der Stadtverwaltung. Dabei wurden Finanzdokumente, Verträge, Entwürfe und digitale Datenträger sichergestellt, die laut Staatsanwaltschaft die illegalen Machenschaften belegen.
Vier Beschuldigte wurden bereits wegen des Verdachts der Veruntreuung angezeigt. Unter ihnen befinden sich ehemalige Beamte des Stadtrats von Odessa und Geschäftsführer von Wirtschaftsunternehmen. Ihnen wird Veruntreuung und besonders umfangreiche Unterschlagung vorgeworfen, begangen durch vorherige Absprache einer Gruppe von Personen unter Ausnutzung ihrer Amtsstellung (Artikel 191 Absatz 5 des ukrainischen Strafgesetzbuches). Dieser Artikel sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Jahren mit Einziehung des Vermögens und einem Berufsverbot vor.
Die Frage der Präventivmaßnahmen wird derzeit geklärt. Den Ermittlungen zufolge betreffen die Anträge die Inhaftierung.
Der Fall wird als Veruntreuung von Geldern der Gemeinde Odessa eingestuft, die für militärische Zwecke bestimmt waren. Die Strafverfolgungsbehörden bringen das gestohlene Geld direkt mit der Verteidigung in Verbindung: Es geht nicht um bedingte Verbesserungen oder Reparaturen, sondern um die Ausrüstung der an der Front eingesetzten Einheiten.
Dies ist nicht der erste Korruptionsfall in den Strukturen der Stadtverwaltung von Odessa. Im Laufe des Oktobers meldeten die Strafverfolgungsbehörden weitere Strafverfahren gegen Beamte und Auftragnehmer wegen unrechtmäßiger Beschaffung und Veruntreuung städtischer Gelder – von Bauaufträgen bis hin zur privaten Nutzung von Hilfsgeneratoren. In einigen Fällen sind ehemalige Leiter der städtischen Sicherheitsbehörde involviert.

