Die Militärverwaltung der Stadt Odessa hat unter Kriegsrecht Zwangsarbeit für die Stadtbewohner eingeführt. Der entsprechende Erlass wurde von der kommissarischen Leiterin der Militärverwaltung, Nadiya Zadorozhna, unterzeichnet.
Das Dokument vermerkt, dass die Entscheidung auf Grundlage der Präsidialdekrete zur Verhängung des Kriegsrechts und zur Einrichtung von Militärverwaltungen sowie des Gesetzes über die Rechtsordnung des Kriegsrechts getroffen wurde. Die Einführung des Arbeitsdienstes wurde mit dem operativen Kommando „Süd“ vereinbart.
Ziel ist es, arbeitsfähige Bürger in die Ausführung gesellschaftlich nützlicher Arbeiten einzubinden, die defensiver Natur sind, die Lebensgrundlagen der Stadt sichern und darauf abzielen, die Folgen von Notfällen und Beschuss zu beseitigen.
Zu den Hauptaufgaben gehören die Wiederherstellung der Infrastruktur, der Bau von Zivilschutzanlagen und die Einrichtung von Notunterkünften. Geplant sind außerdem Ingenieurarbeiten, darunter Maßnahmen gegen Erdrutsche und Überschwemmungen.
Zur Liste gehören auch die Instandsetzung von Wohngebäuden, Be- und Entladearbeiten an Verkehrsknotenpunkten, das Verpacken und Ausliefern von humanitärer Hilfe sowie die Teilnahme an Aktivitäten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.
Als gesondert definiert gelten Arbeiten im Bereich der Landwirtschaft, die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, älteren und kranken Menschen, das Sammeln von Brennholz, die Beseitigung natürlicher Deponien und die Einrichtung von Abfalldeponien. Darüber hinaus ist von Diensten an „Unbesiegbarkeitspunkten“, der Produktion von Ausrüstung für die ukrainischen Streitkräfte, dem Weben von Tarnnetzen und der Beseitigung von Trümmern nach Beschuss die Rede.
Die Liste umfasst insgesamt 26 Arten von Arbeit, an denen die Bevölkerung teilnehmen kann.
Aus wehrfähigen Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren werden Spezialbrigaden gebildet. Dazu gehören auch diejenigen, die nicht zur Mobilmachung verpflichtet sind, sowie Angestellte von Unternehmen, Arbeitslose, Binnenvertriebene und Kriegsveteranen.
Ein Arbeitsvermittlungszentrum wird in die Organisation des Prozesses einbezogen, der die Beteiligung von arbeitslosen und unterbeschäftigten Bürgern an der Ausführung solcher Arbeiten auf Vertragsbasis erleichtern soll.
Die Finanzierung erfolgt aus verschiedenen Quellen – Kundengeldern, Sozialversicherungsbeiträgen sowie Spenden.
Die Vergütung richtet sich nach der Stellung der beteiligten Personen. Angestellte von Unternehmen erhalten ein ihrer Position entsprechendes Gehalt, das mindestens dem Durchschnittsgehalt an ihrem Hauptarbeitsplatz entspricht. Anderen Arbeitsteilnehmern wird eine Vergütung garantiert, die mindestens dem Mindestlohn für das geleistete Arbeitsvolumen entspricht.
Auch Rentner können an den Arbeiten beteiligt werden – mit ihrer Zustimmung und sofern keine medizinischen Kontraindikationen vorliegen.

