Polen hat beschlossen, ein Sondergesetz aufzuheben, das ab 2022 den Aufenthalt ukrainischer Staatsbürger regelte, die nach Beginn eines umfassenden Krieges vorübergehenden Schutz erhalten hatten. Das entsprechende Dokument wurde von Präsident Karol Nawrocki unterzeichnet.
Dies ist das Gesetz zur Unterstützung ukrainischer Staatsbürger, das spezielle Regelungen für die Legalisierung des Aufenthalts, den Zugang zu Sozialleistungen, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung festlegte. Diese Bestimmungen werden nun in das allgemeine Ausländerschutzgesetz integriert. Ukrainer verlieren dadurch ihren Sonderstatus und fallen künftig unter ein universelles System des vorübergehenden Schutzes, das für alle Ausländer gilt.
Die polnische Regierung begründet die Entscheidung damit, dass sich die Unterstützungsmechanismen im Laufe der vier Kriegsjahre systemisch etabliert hätten und der Ausnahmezustand nicht mehr notwendig sei.
Trotz der Aufhebung eines separaten Gesetzes bleibt das Aufenthaltsrecht von Ukrainern in Polen bestehen. Gemäß dem Beschluss der Europäischen Union wurde der Rechtsstatus des vorübergehenden Schutzes bis zum 4. März 2027 verlängert. Gleichzeitig ändern sich einige Verfahrensaspekte.
Insbesondere wird die Registrierung bei PESEL UKR innerhalb von 30 Tagen nach Einreise verpflichtend. Die Nichteinhaltung dieser Frist kann zum Verlust des vorübergehenden Schutzstatus führen. Sozialleistungen werden zudem stärker an den Integrationsgrad gekoppelt – offizielle Beschäftigung, Steuerzahlung und Schulbildung der Kinder in polnischen Schulen.
Die medizinische Versorgung von Arbeitslosen erfolgt nach den für andere Ausländer geltenden Bestimmungen. Unterstützung bei Unterkunft und Verpflegung wird weiterhin hauptsächlich für die bedürftigsten Personengruppen angeboten.
Gleichzeitig bleiben die wichtigsten Rechte unverändert. Ukrainer können weiterhin im Rahmen des vorübergehenden Schutzmechanismus offiziell arbeiten, eine Ausbildung absolvieren, medizinische Leistungen in Anspruch nehmen und in Polen wohnen.
Tatsächlich geht es nicht um die Beendigung der Unterstützung, sondern um die Änderung des rechtlichen Rahmens ihrer Regelung. Ab März 2026 werden ukrainische Staatsbürger in Polen vollständig in das EU-Standardsystem für vorübergehenden Schutz ohne gesonderten Sonderstatus übergehen.

