Die Polizei in Saporischschja hat einen groß angelegten Betrugsfall aufgedeckt, bei dem Spendengelder einer internationalen Organisation für Kinderprogramme veruntreut wurden. Laut den Ermittlungen hatte eine Gruppe von Personen ein Netzwerk von Scheinunternehmern aufgebaut, über die sie illegale Finanztransaktionen abwickelten. Aufgrund der gesammelten Beweise wurden drei Verdächtige angezeigt.
Wie die Nationalpolizei mitteilte, war der Organisator des Betrugs ein 28-jähriger Einwohner einer Nachbarregion. Er verwickelte zwei Bekannte in die illegalen Machenschaften. Sie suchten in Saporischschja nach Personen, für die sie Einzelunternehmer eintragen ließen, ohne die Absicht, tatsächlich wirtschaftliche Aktivitäten auszuüben. Über diese Scheinfirmen wickelten sie Finanztransaktionen ab.
Die Teilnehmer des Betrugsprojekts wandten sich an eine internationale humanitäre Organisation mit dem erklärten Ziel, Programme für Kinder durchzuführen. Sie erhielten über 17 Millionen Hrywnja, angeblich für den Kauf von Ausrüstung, Büromaterial und die Organisation von Veranstaltungen. Tatsächlich wurden jedoch weder Leistungen erbracht noch Waren angeschafft.
Die erhaltenen Gelder wurden in Raten von 200.000 Hrywnja auf die Konten neu gegründeter Einzelunternehmer überwiesen. Anschließend wurde das Geld abgehoben und unter den Teilnehmern verteilt. Laut Polizeiangaben führte dies zur Veruntreuung von mindestens einer Million Hrywnja an Spendengeldern, die später legalisiert wurden.
Um weitere Geldabhebungen zu verhindern, beschlagnahmten die Strafverfolgungsbehörden die Bankkonten der öffentlichen Organisation, auf denen sich 10,3 Millionen Hrywnja befanden. Die Verwaltung der beschlagnahmten Vermögenswerte erfolgt künftig unter Beteiligung der ARMA.
Am 25. November führte die Polizei elf Durchsuchungen in den Wohnungen der Verdächtigen sowie in den für deren Aktivitäten genutzten Räumlichkeiten durch. Dabei wurden Finanzdokumente, Ausrüstung und erhebliche Bargeldsummen – über 465.000 Hrywnja, 15.700 US-Dollar und 900 Euro – beschlagnahmt.
Die Ermittler erstatteten unter der verfahrenstechnischen Leitung der Staatsanwaltschaft der Region Saporischschja Anzeige gegen:
– den Organisator – gemäß Artikel 201-2 Absatz 3 des Strafgesetzbuches der Ukraine;
– den Leiter der öffentlichen Organisation – gemäß Artikel 15 Absatz 3 und Artikel 201-2 Absatz 3;
– den Unternehmer – gemäß Artikel 201-2 Absatz 3 und Artikel 209 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Ukraine.
Die Frage der Wahl von Präventivmaßnahmen wird geklärt. Die Voruntersuchung dauert an.

