Die Einführung der ständigen Verfügbarkeit eines Mindestsortiments an Arzneimitteln im Einzelhandel sei einer der strategischen Schritte zur Sicherstellung der Verfügbarkeit medizinischer Güter, sagte der Vorsitzende des Ausschusses für nationale Gesundheit, medizinische Versorgung und Krankenversicherung der Werchowna Rada der Ukraine, Mychajlo Raduzki, bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs Nr. 10384.
Im Kontext eines umfassenden Krieges gilt dies als eine äußerst wichtige Aufgabe. Der Gesetzentwurf sieht die Verpflichtung der nationalen Vertriebsunternehmen vor, die ständige Verfügbarkeit eines Mindestsortiments an Arzneimitteln im Apothekennetz sicherzustellen.
Die Regierung hat bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Lage ergriffen, indem sie die Mindestflächenanforderungen für Apotheken in Dörfern reduziert, den Betrieb mobiler Apotheken zugelassen und Referenzpreise für mit Haushaltsmitteln beschaffte Medikamente festgelegt hat. Der nächste Schritt ist der Aufbau von Arzneimittelvorräten in den Regionen.
Mykhailo Radutsky betonte zudem die Notwendigkeit sozialer Verantwortung von Pharmaunternehmen und verwies auf die positiven Erfahrungen von EU-Ländern, in denen soziale Verantwortung in den Rechtsvorschriften verankert ist. Es wurde angemerkt, dass die neue Fassung des Gesetzes „Über Arzneimittel“ eine ähnliche Bestimmung enthält, diese jedoch erst nach Kriegsende in Kraft treten wird.
„Daher schlagen wir nun konkretere Anforderungen an nationale Vertriebshändler vor und verpflichten Hersteller, Importeure und nationale Vertriebshändler, die ständige Verfügbarkeit eines Mindestsortiments ukrainischer Arzneimittel in Apotheken sicherzustellen. Dies wird es ermöglichen, die Bevölkerung in jeder Region mit Arzneimitteln zu einem angemessenen Preis zu versorgen“, erklärte Mykhailo Radutsky.

