Der EU-Rat will am 13. Oktober einen Beschluss zur Überarbeitung der Zollkontingente für eine Reihe von Agrarerzeugnissen aus der Ukraine verabschieden. Wie die Vorsitzende des Haushaltsausschusses der Werchowna Rada, Roksolana Pidlas, mitteilte, gelten die neuen Kontingente für 21 der 34 Artikel, für die derzeit Beschränkungen gelten.
Ihr zufolge werden die Mengen deutlich größer sein als jene, die unter autonomen Handelspräferenzen galten. Der Beschluss soll 15 Tage nach seiner Verabschiedung in Kraft treten.
Die Regierung hat bereits ihre Absicht bekräftigt, mit der EU eine Einigung über die Ausweitung der Zugangsbedingungen für ukrainische Produkte zum europäischen Markt zu erzielen. Bereits im Sommer verkündete der ukrainische Handelsbeauftragte Taras Katschka die Verabschiedung eines aktualisierten Freihandelsabkommens, das erhöhte „Nullzollquoten“ vorsieht. Das bedeutet, dass ukrainische Waren innerhalb der festgelegten Mengen zollfrei in die EU importiert werden. Bei Überschreitung dieser Grenzen gelten die regulären Zölle.
Vorläufigen Daten zufolge wird die Quotenerhöhung für bestimmte Produktarten im Vergleich zu 2021 mehrere Hundert Prozent betragen. Insbesondere für Honig – um über 583 %, für Zucker und verarbeitete Stärke – um 500 %, für Getreideprodukte – bis zu 435 %, für Milchpulver – um über 300 %, für Eier – um 300 %. Eine deutliche Erhöhung der Quoten wird auch für Butter, Hafer, Mais, Weizen, Geflügelfleisch, Ethanol und andere landwirtschaftliche Produkte erwartet.
Damit eröffnet die Europäische Union der Ukraine faktisch einen noch breiteren Zugang zum Agrarmarkt, was angesichts des Krieges und der wachsenden Herausforderungen für die Wirtschaft eine bedeutende Unterstützung für den Agrarsektor darstellt.