Der EU-Rat plant, am 13. Oktober einen Beschluss zur Überarbeitung der Zollkontingente für eine Reihe von Agrarprodukten aus der Ukraine zu fassen. Wie die Vorsitzende des Haushaltsausschusses der Werchowna Rada, Roksolana Pidlas, mitteilte, werden die neuen Kontingente für 21 der 34 derzeit beschränkten Waren gelten.
Laut ihren Angaben werden die Umschlagsmengen deutlich höher sein als jene, die unter den autonomen Handelspräferenzen galten. Die Entscheidung soll voraussichtlich 15 Tage nach ihrer Verabschiedung in Kraft treten.
Die Regierung hat bereits ihre Absicht bestätigt, mit der EU ein Abkommen über die Ausweitung der Marktzugangsbedingungen für ukrainische Produkte in Europa zu erzielen. Bereits im Sommer hatte der ukrainische Handelsbeauftragte Taras Kachka die Genehmigung eines aktualisierten Freihandelsabkommens bekannt gegeben, das erhöhte zollfreie Kontingente vorsieht. Dies bedeutet, dass die Einfuhr ukrainischer Waren in die EU innerhalb festgelegter Mengen zollfrei ist; nach Überschreiten dieser Grenzen gelten die regulären Zölle.
Vorläufigen Daten zufolge werden die Quoten für bestimmte Produktarten im Vergleich zu 2021 um Hunderte von Prozent steigen. Konkret geht es um Honig (über 583 %), Zucker und verarbeitete Stärke (500 %), Getreideprodukte (bis zu 435 %), Milchpulver (über 300 %) und Eier (300 %). Auch für Butter, Hafer, Mais, Weizen, Geflügelfleisch, Ethanol und andere Agrarprodukte wird mit einer deutlichen Quotenerhöhung gerechnet.
Die Europäische Union öffnet der Ukraine damit faktisch einen noch breiteren Zugang zum Agrarmarkt, was angesichts des Krieges und der wachsenden wirtschaftlichen Herausforderungen eine bedeutende Unterstützung für den Agrarsektor darstellt.

