Das Ministerkabinett der Ukraine hat der Werchowna Rada einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der die obligatorische Registrierung von Wehrpflichtigen ab 17 Jahren vorsieht. Diese Entscheidung beruht auf der Notwendigkeit, die Militärreform zu verbessern und die Verteidigungsbereitschaft des Landes zu gewährleisten.

Dem Entwurf zufolge müssen sich Bürger, die im Registrierungsjahr 17 Jahre alt werden, vom 1. Januar bis zum 31. Juli elektronisch in ihrem elektronischen Personalregister (Elektronisches Kabinett für Wehrpflichtige, Wehrpflichtige oder Reservisten) registrieren lassen oder persönlich mit einer vom Verteidigungsministerium festgelegten Dokumentenliste beim CCC erscheinen.
Als einzige mögliche Gründe für das Nichterscheinen gelten: Krankheit, Naturkatastrophen, Aufenthalt in vorübergehend besetzten Gebieten oder Kampfgebieten sowie „andere Umstände“ (die Liste wird nicht näher spezifiziert).
Dieses Projekt sieht außerdem vor, dass Frauen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands und Alters für den Militärdienst geeignet sind und den Wunsch geäußert haben, den Grundwehrdienst zu leisten, auf ihren Antrag hin als Wehrpflichtige registriert werden. Nach Abschluss des Grundwehrdienstes werden sie als Wehrpflichtige geführt.

