Das Regierungsprojekt Nr. 13716 sieht bedeutende Änderungen der Gesetzgebung in Bezug auf die Nationalpolizei vor, mit dem Ziel, die Effizienz der offiziellen Tätigkeiten zu steigern und die Integrität der Polizeibeamten zu gewährleisten.
Das Dokument legt fest, dass Polizeibeamte nach dem Prinzip der Integrität ihren Dienst verrichten müssen. Die Kriterien hierfür werden vom Innenministerium genehmigt. Die Neuerung betrifft zudem wettbewerbsorientierte Auswahlverfahren: Diese sollen nicht nur für Bewerber auf niedrigere Polizeilaufbahnen, sondern auch für die Besetzung von Führungspositionen eingeführt werden. Die Liste der zu besetzenden Positionen wird ebenfalls vom Innenministerium festgelegt.
Eine wichtige Neuerung ist die Beschränkung hinsichtlich Vorstrafen. Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden, können nicht Polizeibeamter werden, selbst wenn die Vorstrafe gelöscht oder zurückgezogen wurde. Ähnliche Einschränkungen gelten für Personen, die eine Strafe für eine Straftat verbüßt haben, die gesetzlich nicht mehr strafbar ist, oder gegen die ein Strafverfahren aufgrund von Straffreiheit eingestellt wurde. Solche Vorstrafen können auch zur Entlassung von Polizeibeamten führen.
Gleichzeitig wird für Personen, die wegen Korruption verwaltungsrechtlicher Verstöße verurteilt wurden, eine Erleichterung gewährt: Die Einschränkung der Tätigkeit dauert nur drei Jahre ab dem Datum des Inkrafttretens der Gerichtsentscheidung, während das Verbot derzeit unbefristet ist.
Das Projekt sieht außerdem vor, dass die Zertifizierung von Polizeibeamten für Führungspositionen durch eine Kommission erfolgt, deren Zusammensetzung zu mindestens 25 % aus Vertretern der Öffentlichkeit besteht.
Diese Neuerungen sollen die Transparenz bei Personalentscheidungen erhöhen und Korruptionsrisiken bei der Polizei vorbeugen.

