Das Regierungsprojekt Nr. 13716 sieht wesentliche Änderungen der Gesetzgebung bezüglich der Nationalpolizei vor, die darauf abzielen, die Effizienz der offiziellen Aktivitäten zu steigern und die Integrität der Polizeibeamten zu gewährleisten.
Das Dokument legt fest, dass ein Polizeibeamter seinen Dienst nach dem Integritätsprinzip verrichten muss. Die Kriterienliste wird vom Innenministerium genehmigt. Darüber hinaus betrifft die Neuerung Auswahlverfahren: Sie sollen nicht nur für Kandidaten für Nachwuchspositionen bei der Polizei eingeführt werden, sondern auch für die Ernennung von Führungspositionen, deren Liste ebenfalls vom Innenministerium festgelegt wird.
Eine wichtige Neuerung ist die Einschränkung des Strafregisters. Eine Person, die wegen einer Straftat verurteilt wurde, kann keinen Polizeibeamten mehr werden, selbst wenn das Strafregister gelöscht oder aufgehoben wurde. Ähnliche Einschränkungen gelten für Personen, die eine Strafe für eine Straftat verbüßt haben, die gesetzlich aufgehoben wurde, oder gegen die ein Strafverfahren wegen Straffreiheit eingestellt wurde. Das Vorliegen solcher Verurteilungen kann auch zur Entlassung amtierender Polizeibeamter führen.
Gleichzeitig wird für Personen, die wegen Korruption verwaltungsrechtlicher Verstöße angeklagt wurden, eine Erleichterung geschaffen: Die Dienstbeschränkung gilt ab dem Datum des Inkrafttretens der Gerichtsentscheidung nur noch drei Jahre, während das Verbot derzeit unbefristet ist.
Das Projekt sieht außerdem vor, dass die Zertifizierung von Polizeibeamten für Führungspositionen durch eine Kommission erfolgt, deren Zusammensetzung zu mindestens 25 % aus Vertretern der Bevölkerung besteht.
Diese Neuerungen sollen die Transparenz bei Personalbesetzungen erhöhen und Korruptionsrisiken bei der Polizei vorbeugen.