Die Regierung der Ukraine hat der Werchowna Rada einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der darauf abzielt, die Verfahren für die internationale Durchsuchung von Verdächtigen zu vereinfachen und den Zugang zu ihren Besitztümern und Dokumenten im Ausland sicherzustellen. Dies wurde in einer Pressemitteilung des Regierungspressezentrums berichtet.
1. Insbesondere wird vorgeschlagen, die Strafprozessordnung durch eine neue Bestimmung zu ergänzen, wonach der Ermittlungsrichter eine vorläufige Entscheidung über den Zugang zu Sachen und Dokumenten von Verdächtigen treffen kann, die sich im Hoheitsgebiet eines ausländischen Staates befinden.
Informationen darüber, wer genau Zugang zu den Besitztümern und Dokumenten des Verdächtigen erhält, werden in der Entscheidung des Ermittlungsrichters entfernt (versteckt).
2. Die Suche nach Verdächtigen wird vereinfacht, wenn diese bei der Vorladung durch den Ermittler oder Staatsanwalt nicht erscheinen und Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie sich im Ausland oder in vorübergehend besetzten Gebieten aufhalten.
In diesem Fall setzt der Ermittler oder Staatsanwalt einen solchen Verdächtigen auf die internationale Fahndungsliste.
3 Novation betreffend Vermögenseinziehung. Für den Fall, dass der Schuldspruch eine besondere Einziehung oder Einziehung von im Ausland befindlichem Eigentum oder anderen Vermögenswerten vorsieht, die beschlagnahmt wurden, stellt das Gericht/Berichtsrichter innerhalb von 15 Tagen einen Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung des Schuldspruchs des Gerichts der Ukraine in einem ausländischen Staat und sendet es an das Justizministerium.
4 Informationen zur internationalen Zusammenarbeit im Strafprozess werden begrenzt sein. Zugang zu Informationen über den Eingang eines ausländischen Ersuchens um internationale Zusammenarbeit und dessen Inhalt, über die zu seiner Umsetzung getroffenen Maßnahmen sowie zu den dem Ersuchen beigefügten Materialien oder zu den im Rahmen seiner Umsetzung erhaltenen Dokumenten und Informationen, wird nur Personen gewährt, die Befugnisse im Zusammenhang mit der Bearbeitung, Prüfung und Erfüllung des Antrags ausüben oder an der Erfüllung des Antrags beteiligt sind.
5. Es wird die Möglichkeit eingeführt, die Festnahme für die tatsächliche Überstellung in einen ausländischen Staat auf Auslieferungsersuchen der Person anzuwenden, für die die Auslieferungshaftfrist abgelaufen ist. Es handelt sich um ausländische Staatsbürger, die sich in der Ukraine aufhalten und für die ein Auslieferungsersuchen eingegangen ist.