Mitarbeiter des Staatlichen Ermittlungsbüros (SBI) meldeten einen Verdachtsfall einem Anwalt der Anwaltskammer der Region Kiew. Laut den Ermittlungen soll er sich unrechtmäßig Informationen aus dem Einheitlichen Staatlichen Register der Gerichtsentscheidungen beschafft und diese an seine Mandanten weitergegeben haben.
Dies berichtet „Law and Business“ unter Bezugnahme auf das State Bureau of Investigation.
Laut den Ermittlungen gelangte die Anwältin ohne Wissen des Richters eines Gerichts der Region Kiew mit ihren Zugangsdaten in das ERSR-System.
Im Register erhielt er vollständige Informationen über Gerichtsentscheidungen, auch solche, die seine Mandanten betrafen, und übermittelte diese über Boten. Auf diese Weise warnte er unter anderem Kunden seiner Dienste vor geplanten Ermittlungen gegen betrügerische Callcenter.
Durch sein Handeln ließ der Anwalt zu, dass Informationen aus dem Register durchsickerten und gab Informationen aus der Voruntersuchung preis.
Ihm wurde der Verdacht der unbefugten Einmischung in den Betrieb von elektronischen Rechnern, automatisierten Systemen, Computernetzwerken oder Telekommunikationsnetzen mitgeteilt (Artikel 361 Absatz 5 des Strafgesetzbuches).
Der im Artikel vorgesehene Sanktionsgrund sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünfzehn Jahren vor.
Dem Anwalt wurde nun ein Antrag auf Anordnung einer Präventivmaßnahme in Form von Inhaftierung zugestellt.

