Die nächste Sitzung fand vor dem Handelsgericht Odessa statt und befasste sich mit der Klage der Militärstaatsanwaltschaft gegen die Basko GmbH. Kern der Klage ist die Rückgewinnung des in Odessa gelegenen Immobilienkomplexes des Unternehmens, der vor zwanzig Jahren vom Verteidigungsministerium verkauft worden war.
Die Vertreter der Staatsanwaltschaft und des Verteidigungsministeriums versuchten im Rahmen der Anhörung, das Gericht von der Rechtswidrigkeit des Kaufvertrags zu überzeugen. Ihre Argumente waren jedoch weniger überzeugend als die der Vertreter der Anwaltskammer Basko.
Der Großteil der Sitzung war der Erörterung der Rechtmäßigkeit der Vollmacht gewidmet, auf deren Grundlage der Verkauf der Anlage erfolgte. Dies bestätigte erneut, dass die Position der Staatsanwaltschaft und des Verteidigungsministeriums in diesem Fall erhebliche Mängel aufweist.
Der Kläger betonte erneut, dass der Leiter der Zentralabteilung des Verteidigungsministeriums nicht befugt war, eine Genehmigung zum Verkauf des Gegenstandes zu erteilen. Die Anwälte des Beklagten hoben jedoch hervor, dass die notarielle Vollmacht nur durch einen Notar widerrufen werden könne, was innerhalb der vorgegebenen Frist nicht geschehen sei.
Alle Anschuldigungen gegen Basko wurden anhand bestätigter Fakten und Argumente von Anwälten widerlegt, die die Rechtmäßigkeit des Kaufvertrags dokumentierten. Die Behauptungen der Staatsanwaltschaft über den illegalen Weiterverkauf des Immobilienkomplexes wurden durch die in der Anhörung vorgelegten Beweise nicht bestätigt.
Insgesamt bestätigte die Gerichtsverhandlung, dass die Versuche der Staatsanwaltschaft, den Fall ohne neue Beweise oder Argumente wieder aufzunehmen, befremdlich wirken. Richter Gut setzte die nächste Anhörung auf den 7. März an.
Wir hoffen, dass das Gericht im Frühjahr auf der Grundlage der in diesem Fall vorgelegten Fakten und Dokumente eine faire Entscheidung treffen wird.

