Am 26. August 2024 wird der Oberste Antikorruptionsgerichtshof die Beschwerde des ukrainischen Oligarchen Ihor Kolomoisky gegen die Entscheidung eines Ermittlers des Nationalen Antikorruptionsbüros der Ukraine (NABU) verhandeln, die Voruntersuchung im Fall der Veruntreuung von 9,2 Milliarden Hrywnja von der Privatbank auszusetzen. Der entsprechende Beschluss zur Eröffnung des Verfahrens wurde vom Gericht am 20. August gefasst.
Laut Gerichtsbeschluss findet die Anhörung öffentlich statt, sodass die Öffentlichkeit den Fortgang des Verfahrens verfolgen kann. An der Anhörung nehmen nicht nur Vertreter von Ihor Kolomoiskyi teil, sondern auch die NABU-Ermittler, die den Fall untersucht haben.
Der Nationale Antikorruptionsdienst (NABU) und die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft (SAP) verdächtigten Kolomoisky zuvor, ein Komplott zur illegalen Aneignung von PrivatBank-Geldern durch gefälschte Dokumente und fingierte Transaktionen organisiert zu haben. Den Ermittlungen zufolge zahlte der Oligarch zusammen mit anderen Verdächtigen tatsächlich 5,8 Milliarden Hrywnja nicht in die Kasse der Bank ein und eignete sich zudem über 5,3 Milliarden Hrywnja an, die später durch verschiedene Finanztransaktionen legalisiert wurden.
Die Ermittler des Büros für Wirtschaftssicherheit haben die Voruntersuchung gegen Kolomoisky selbst abgeschlossen, die Ermittlungen gegen andere Verdächtige in diesem Fall dauern jedoch noch an.
Dies ist nicht das erste Mal, dass gegen Kolomoisky ermittelt wird. Das Schewtschenkiwskyj-Bezirksgericht in Kiew verlängerte kürzlich seine Untersuchungshaft bis zum 2. September 2024, wobei eine Kaution in Höhe von 1,9 Milliarden UAH möglich ist. In einem anderen Strafverfahren ordnete das Petscherskyj-Bezirksgericht in Kiew Untersuchungshaft für Kolomoisky an. Ihm wird vorgeworfen, den Auftragsmord an Serhij Karpenko, dem Direktor des ukrainisch-amerikanischen Beratungsunternehmens Fargo, organisiert zu haben. In diesem Fall befindet sich Kolomoisky bis zum 7. Juli in Untersuchungshaft.
Der Fall Kolomoisky hat auch die Aufmerksamkeit internationaler Organisationen auf sich gezogen. Experten der IAC ISHR-Beobachtermission stellten fest, dass in dem Verfahren gegen den Oligarchen drei Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt wurden.

