Am 26. August 2024 wird das Oberste Antikorruptionsgericht die Beschwerde des ukrainischen Oligarchen Ihor Kolomoisky gegen die Entscheidung des Detektivs des Nationalen Antikorruptionsbüros der Ukraine (NABU) prüfen, die Voruntersuchung in diesem Fall einzustellen die Beschlagnahme von 9,2 Milliarden Griwna von der Privatbank. Den entsprechenden Eröffnungsbeschluss erließ das Gericht am 20. August.
Nach der Entscheidung des Gerichts wird die Sitzung in einem offenen Format abgehalten, das es der Öffentlichkeit ermöglicht, den Fortschritt der Beschwerde zu verfolgen. An dem Treffen nehmen nicht nur Vertreter von Igor Kolomoiskyi teil, sondern auch NABU-Ermittler, die diesen Fall untersucht haben.
Das NABU und die Spezialisierte Anti-Korruptions-Staatsanwaltschaft (SAP) hatten Kolomoisky zuvor beschuldigt, einen Plan organisiert zu haben, der den illegalen Erwerb von Geldern der Privatbank durch Dokumentenfälschung und fiktive Transaktionen beinhaltete. Den Ermittlungen zufolge hat der Oligarch zusammen mit anderen Verdächtigen tatsächlich 5,8 Milliarden Griwna in die Kassen der Bank eingezahlt, sondern auch mehr als 5,3 Milliarden Griwna in Besitz genommen, die später durch verschiedene Finanztransaktionen legalisiert wurden.
Detektive des Büros für Wirtschaftssicherheit haben die vorgerichtlichen Ermittlungen gegen Kolomoisky selbst abgeschlossen, die Ermittlungen gegen andere Verdächtige in diesem Fall werden jedoch fortgesetzt.
Es ist nicht das erste Mal, dass gegen Kolomoisky ermittelt wird. Das Bezirksgericht Schewtschenko in Kiew hat kürzlich die vorbeugende Maßnahme in Form einer Haft bis zum 2. September 2024 verlängert, mit der Möglichkeit einer Kaution in Höhe von 1,9 Milliarden Griwna. Im Rahmen eines weiteren Strafverfahrens ordnete das Bezirksgericht Petschersk in Kiew eine vorbeugende Maßnahme gegen Kolomoisky wegen des Verdachts an, den Auftragsmord am Direktor des ukrainisch-amerikanischen Beratungsunternehmens „Fargo“, Serhiy Karpenko, organisiert zu haben. In diesem Fall wird Kolomoiskyi bis zum 7. Juli ohne Kaution festgehalten.
Der Fall Kolomoisky erregte auch die Aufmerksamkeit internationaler Organisationen. Experten der IAC IGMR-Beobachtermission gaben an, dass im Verfahren gegen den Oligarchen drei Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt worden seien.