Der Verteidigungsausschuss der Werchowna Rada der Ukraine hat in erster Lesung seine Unterstützung für den Gesetzentwurf 11035 zur Demobilisierung der Wehrpflichtigen zum Ausdruck gebracht. Dies bestätigte der Vorsitzende der Fraktion „Diener des Volkes“ und Abgeordnete David Arakhamia. Laut Arakhamia ist die Unterstützung des Gesetzentwurfs ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Initiative des Präsidenten zur sofortigen Entlassung der Wehrpflichtigen.
Nach Erörterung des Gesetzentwurfs empfahl der Ausschuss, diesen in die Tagesordnung der 11. Sitzung der Werchowna Rada der Ukraine aufzunehmen. Zudem wurde vorgeschlagen, Vorschläge zu den Zeiträumen, in denen Wehrpflichtige nicht einberufen werden können, zu berücksichtigen.
Gemäß dem Beschluss des Ausschusses sieht der Gesetzentwurf die Entlassung von Wehrpflichtigen aus dem Wehrdienst in die Reserve vor, falls ihre Dienstzeit während des Kriegsrechts abläuft oder falls der Wehrdienst über die festgelegte Frist hinaus fortgesetzt wird. Diese Personen dürfen innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Entlassung in die Reserve nicht zum Wehrdienst einberufen werden, es sei denn, sie äußern den Wunsch, den Wehrdienst fortzusetzen.
Dieser Gesetzentwurf zielt, wie der in erster Lesung verabschiedete Gesetzentwurf 10313, auf eine verbesserte soziale Absicherung von Militärangehörigen und Polizeibeamten ab. Er soll Angelegenheiten wie Militärseelsorge, Kinderbetreuung für Militärangehörige, Auslandsurlaub und Todesfallleistungen für Polizeibeamte regeln.
Eine der Kernbestimmungen des Gesetzentwurfs betrifft die Informationsweitergabe durch die Sicherheitskräfte. Der Entwurf regelt das Recht des Militärpersonals, seine Meinung zu äußern und Informationen zu verbreiten, mit Ausnahme von vertraulichen Informationen.

