Der Ombudsmann Dmytro Lubinets hat den Strafverfolgungsbehörden Informationen über die Ausreise enger Verwandter von Kiewer Beamten zukommen lassen, die Waisenkinder zu diesem Zweck missbraucht hatten. Dies gab die Staatsanwaltschaft Kiew bekannt.
Den Ermittlungen zufolge organisierten die Leiter des Kinder- und Familiendienstes und des Zentrums für soziale und psychologische Rehabilitation von Kindern Nr. 1 die Ausreise ihrer Angehörigen, die bei der Evakuierung der Kinder als Begleitpersonen eingesetzt worden waren. Die Strafverfolgungsbehörden werden prüfen, ob alle Begleitpersonen in die Ukraine zurückgekehrt sind, und eine rechtliche Bewertung gemäß den geltenden Gesetzen vornehmen.
Im März 2022, während der Kampfhandlungen nahe Kiew, wurden 68 Schüler des Zentrums für soziale und psychologische Rehabilitation von Kindern Nr. 1 in die deutsche Stadt Wuppertal evakuiert. Unter ihnen waren Waisen, Kinder ohne elterliche Fürsorge und Kinder in schwierigen Lebenslagen. Sie wurden von 20 Erwachsenen begleitet.
Im Jahr 2024 führten Vertreter von Lubinets Kontrollbesuche in Deutschland durch, um sich über die Lage der ukrainischen Kinder zu informieren. Ihnen wurde jedoch der Zutritt zum Lager in Wuppertal aufgrund fehlender ukrainischer Begleitpersonen verweigert. Die deutsche Seite berichtete, dass sich seit Beginn der Evakuierung 55 Kinder dort befänden, der Verbleib der übrigen 13 sei weiterhin unbekannt.
Die Ombudsstelle führte unangekündigte Kontrollen beim Amt für Kinder- und Familienangelegenheiten und beim Zentrum für soziale und psychologische Rehabilitation von Kindern Nr. 1 in Kiew durch. Dabei stellte sich heraus, dass die Leitung keine Informationen über die Aufenthaltsbedingungen der Kinder in Deutschland besaß. Außerdem zeigte sich, dass sich unter den Begleitpersonen Personen befanden, die erst am Tag vor der Evakuierung in den Einrichtungen angestellt worden waren oder gar keine Anstellung hatten. Darunter waren enge Angehörige der Leiter des Zentrums und des Amtes, die nach ihrer Ausreise ihre Positionen aufgegeben hatten und nicht in die Ukraine zurückgekehrt waren.
Der Fall wird wegen Anzeichen für illegalen Menschenhandel über die Staatsgrenze mit Wehrpflichtigen durch vorherige Absprache einer Personengruppe gemäß Artikel 332 Absatz 2 des ukrainischen Strafgesetzbuches untersucht, was eine Freiheitsstrafe von bis zu 7 Jahren nach sich ziehen kann.
Seit Beginn der großangelegten Invasion hat die russische Armee in der Ukraine 554 Kinder getötet und weitere 1419 verletzt. Allerdings wurden kürzlich neun Kinder und ihre Familien aus der vorübergehend besetzten Region Cherson in kontrolliertes Gebiet zurückgebracht.

