Das Ministerkabinett der Ukraine hat Änderungen des Verfahrens zur Reservierung von Militärpersonal genehmigt, die es Gesundheitseinrichtungen ermöglichen, 100 % ihrer medizinischen Fachkräfte für die Zeit der Mobilmachung und des Kriegsrechts zu reservieren.
Dies geht aus einer Erklärung des Gesundheitsministeriums hervor.
Die neuen Regelungen gelten für alle medizinischen Fachkräfte in staatlichen und kommunalen Gesundheitseinrichtungen, öffentlichen Gesundheitseinrichtungen, forensisch-medizinischen und forensisch-psychiatrischen Einrichtungen sowie Blutspendezentren, für die diese Tätigkeit der Hauptarbeitsort ist.
Die Änderungen gelten jedoch nur für Angehörige der Gesundheitsberufe. Andere in Gesundheitseinrichtungen tätige Berufsgruppen unterliegen weiterhin den Buchungsbeschränkungen.
Vor den Änderungen durften medizinische Einrichtungen nur bis zu 50 % der Wehrpflichtigen reservieren. Benötigte ein Krankenhaus mehr Fachärzte, musste es eine separate Genehmigung beim Verteidigungsministerium beantragen.
Darüber hinaus wurden bei der Berechnung des Anteils der Wehrpflichtigen nicht nur Männer, sondern auch Ärztinnen berücksichtigt, die ebenfalls mobilisierungspflichtig waren. Dies erschwerte das Einberufungsverfahren, da aufgrund der großen Anzahl von Ärztinnen noch weniger Männer einberufen werden konnten.
Laut Gesundheitsministerium wird die neue Lösung die Arbeit medizinischer Einrichtungen erheblich erleichtern, da die Beantragung zusätzlicher Genehmigungen zur Buchung von Fachärzten entfällt. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand für Krankenhäuser und das Verteidigungsministerium und ermöglicht es ihnen, sich auf die medizinische Versorgung zu konzentrieren.
Zur Erinnerung: Der Minister für Nationale Einheit, Oleksiy Chernyshov, hatte zuvor erklärt, dass in der Ukraine derzeit ein akuter Mangel an qualifizierten Arbeitskräften herrscht. Die Regierung prüft die Möglichkeit, nicht nur Ärzten, sondern auch Rückkehrern aus dem Ausland, die in systemrelevanten Betrieben arbeiten möchten, Reservierungen anzubieten.

