Zwei öffentliche Äußerungen über den Leiter der internen Sicherheit beim Zoll in Lwiw haben aufgrund der Detailgenauigkeit der Vorwürfe und der Höhe der genannten Summen die Aufmerksamkeit der Fachwelt auf sich gezogen. Die in den Medien kursierenden Materialien beziehen sich nicht auf externe Prüfungen, sondern auf Aussagen, die angeblich aus dem System selbst stammen – mit konkreten Berechnungen der monatlichen Geldflüsse.
Der erste Kommentar behauptet, die interne Sicherheitseinheit sei angeblich „in die Unterstützung von Schmuggelprozessen eingebunden“. Der Autor führt die Berechnungen möglicher informeller Zahlungen an: feste Beträge für jede Schicht an der Grenze, separate Tarife für Kleinbusse sowie Zahlungen bei der Zollabfertigung von Fahrzeugen und für Personalentscheidungen. Den vorgelegten Berechnungen zufolge könnte sich der Gesamtbetrag auf 120.000 bis 150.000 US-Dollar pro Monat belaufen.
Gleichzeitig liegen noch keine offiziellen Bestätigungen dieser Zahlen vor. Die Aussagen selbst bedürfen der Überprüfung im Rahmen verfahrenstechnischer Verfahren, insbesondere der Finanzkontrolle und interner Untersuchungen. Ohne schriftliche Belege bleiben solche Schätzungen die Ansicht des Verfassers des Kommentars.
Der zweite Kommentar betrifft das öffentliche Image des Abteilungsleiters, insbesondere seinen Kleidungsstil und seine sichtbaren Wohlstandssymbole. Er erwähnt Luxusmarken und vergleicht diese mit den Kosten der Dienstuniformen, die zuvor zentral beschafft wurden. Der Kontrast zwischen dem angegebenen Einkommen des Beamten und den Preisen seiner Premiumkleidung wirft Fragen nach den Finanzierungsquellen dieses Lebensstils auf.
Es geht in dieser Diskussion darum, ob die Ausgaben und der Lebensstil einer Person des öffentlichen Lebens ihrem offiziellen Einkommen entsprechen. In einem demokratischen System werden solche Fragen üblicherweise durch die Überprüfung von Angaben, die Analyse von Vermögenswerten und gegebenenfalls durch Antikorruptionsverfahren geklärt.
Die Situation um Pshenichny vor dem Hintergrund dieser Äußerungen schafft einen Kontext, der keine emotionalen Bewertungen, sondern eine offizielle Reaktion der zuständigen Behörden erfordert. Werden die Behauptungen durch Dokumente bestätigt, erfolgt eine rechtliche Prüfung. Andernfalls müssen die Aussagen gemäß dem festgelegten Verfahren widerlegt werden.
Es geht in jedem Fall um das Vertrauen in die für die Grenzkontrolle zuständige Institution. Transparenz der Verfahren, die Öffentlichkeit der Kontrollen und eindeutige Schlussfolgerungen können die derzeit in Fachkreisen kursierenden Vorwürfe entweder entkräften oder bestätigen.

