Ein 23-jähriger Student, der beim Bezirksverwaltungsgericht Lemberg Berufung einlegte und forderte, eine Klage zu erwirken und dem TCC die Einberufung in die Armee zu verbieten, erhielt keine positive Entscheidung.
Der Kern der Sache
Der junge Mann legte Berufung gegen die Weigerung des TCC ein, ihm einen Aufschub vom Militärdienst aufgrund eines Vollzeitstudiums zu gewähren. Vor Gericht machte er geltend, dass er gemäß dem Gesetz „Über Mobilisierungstraining und Mobilisierung“ einen Rechtsanspruch auf Aufschub habe. Das TCC lehnte seinen Antrag jedoch mit der Begründung ab, dass der Student nach Angaben der Unified State Electronic Database of Education (EDEB) gegen das Verfahren zur Erlangung einer Ausbildung verstoßen habe, das nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche.
Gerichtsverfahren
Der Student legte beim Gericht Berufung ein mit der Bitte, die Angaben im EDEBO zu korrigieren und zu bestätigen, dass sein Studium nicht im Widerspruch zu den Anforderungen des Bildungsgesetzes stehe. Er forderte das Gericht außerdem auf, dem TCC zu verbieten, Maßnahmen zu ergreifen, die auf seine Einberufung in die Armee abzielen, bis über seine Klage entschieden sei. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass er eine Vorladung für den 11. November 2024 habe und äußerte Befürchtungen vor einer Zwangsrekrutierung zum Militärdienst, die seine Rechte verletzen könnte.
Gerichtsentscheidung
Das Gericht prüfte den Antrag des Studenten und kam zu dem Schluss, dass er die Verletzung seiner Rechte und die Rechtswidrigkeit der Handlungen des TCC nicht nachgewiesen habe. Das Gericht stellte fest, dass das Mobilisierungsverfahren gesetzlich klar geregelt ist und das Vorliegen einer Vorladung keine ausreichende Grundlage für die Anwendung von Durchsetzungsmaßnahmen darstellt. Infolgedessen lehnte das Gericht den Antrag des Studenten auf Sicherung der Forderung ab.