Im Gebiet Lwiw verhandelte das Bezirksgericht Jaworiw den Fall einer minderjährigen Schülerin, die auf ein Verkehrsschild geklettert war und dort ein Video zu russischer Musik aufgenommen hatte. Das Gericht befand das Mädchen des geringfügigen Rowdytums für schuldig, beschränkte sich aber zur Abschreckung auf eine Verwarnung.
Der Vorfall ereignete sich am 21. April 2025 auf der Autobahn zwischen den Bezirken Jaworiw und Lwiw. Das Mädchen kletterte auf ein Ortsschild mit dem Namen „Rava-Ruska“ und filmte sich dabei. Das Video veröffentlichte sie später in den sozialen Medien. Da es mit russischer Musik unterlegt war, löste dies in der Öffentlichkeit Empörung aus.
Während der Gerichtsverhandlung gestand die Schülerin ihre Schuld vollumfänglich, zeigte aufrichtige Reue und erklärte, sie habe niemanden beleidigen oder ein Verbrechen begehen wollen. Sie fügte hinzu, dass sie die elfte Klasse abgeschlossen habe und sich auf das Studium vorbereite und dass sie so etwas in Zukunft nicht wieder zulassen werde.
Das Gericht stufte ihr Verhalten als geringfügigen Rowdytum gemäß Artikel 173 des ukrainischen Ordnungswidrigkeitengesetzes ein und entschied, keine Geldstrafe oder andere schwere Strafe zu verhängen, sondern lediglich eine Verwarnung auszusprechen.

