Ohne Wehrpflichtbescheinigung kann es für Wehrpflichtige schwierig sein, die Grenze zu überqueren oder konsularische Dienstleistungen im Ausland in Anspruch zu nehmen, da diese Bescheinigung in der Ukraine ausgestellt werden muss. Dies berichtete der ukrainische Abgeordnete Jurij Kameltschuk.
„Was die konsularischen Dienstleistungen im Ausland angeht, habe ich gesagt, dass ich mich gegen eine harte Linie aussprechen werde. Denn als Vertreter der ukrainischen Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) setzen wir uns für Menschenrechte ein, und auf europäischer Ebene würde das niemand verstehen“, sagte Kamelchuk.
Seinen Angaben zufolge wird das Konsulat, soweit er es verstanden hat, die Daten parallel zur Erbringung einiger Dienstleistungen aktualisieren. Wehrpflichtige müssen das erforderliche Dokument jedoch weiterhin in der Ukraine beschaffen, und dessen Fehlen wird zu Schwierigkeiten führen.
„Es sei denn, das Konsulat und die Vertretung der Ukraine entwickeln ein spezielles Dokument, um ein solches Dokument im Hoheitsgebiet eines anderen Landes zu erhalten“, erklärte der Abgeordnete und fügte hinzu, dass es andernfalls zu einer Abwanderung von Bürgern ins Ausland kommen könnte, „d. h. zu einem Verzicht auf die Staatsbürgerschaft“, wenn es keine Möglichkeit gibt, konsularische Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

