Millionen fehlen im Haushalt: Hochkarätiger Geldwäschefall in Kiew abgeschlossen

Das Swjatoschynskyj-Bezirksgericht in Kiew hat das Strafverfahren gegen Mitglieder einer organisierten Gruppe eingestellt, die in den Jahren 2007–2010 ein groß angelegtes Steuerhinterziehungs- und Geldwäschesystem betrieben hatte. Der Fall Nr. 759/6997/14-k wurde über zehn Jahre lang verhandelt, doch letztendlich entgingen die Angeklagten der strafrechtlichen Verantwortung aufgrund des Ablaufs der Verjährungsfrist und Gesetzesänderungen.

Die Ermittlungen ergaben, dass Jurij Wladsjanowski, Dmytro Wasylenko und Ihor Pupenko zusammen mit einem Komplizen ein Netzwerk von Scheinfirmen organisierten. Zu diesen Firmen gehören unter anderem die Suchasnik Ka GmbH, die TK Torgline GmbH und die Budmekhanizatsiya-SV GmbH.

Diese Strukturen dienten dazu, gefälschte Dokumente über angeblich abgeschlossene Arbeiten oder gelieferte Waren zu erstellen. Dank solcher Machenschaften erhielten reale Unternehmen unrechtmäßige Steuervergünstigungen, und Sachwerte wurden in Bargeld umgewandelt.

Den Ermittlungen zufolge entgingen dem Staatshaushalt durch die Aktivitäten des Konversionszentrums über 12,5 Millionen Hrywnja an Steuereinnahmen – Einkommen- und Mehrwertsteuer. Zum Zeitpunkt der Straftaten galt dieser Betrag als besonders hoher Verlust.

Den Angeklagten wurden mehrere Verstöße gegen das Strafgesetzbuch zur Last gelegt: Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung, Scheinunternehmertum und Geldwäsche.

Während des Prozesses beantragte die Verteidigung jedoch die Einstellung des Verfahrens. Das Gericht gab dem Antrag der Anwälte aus zwei wesentlichen Gründen statt. Erstens sind seit der Begehung der Straftaten mehr als 15 Jahre vergangen – dies ist die maximale Verjährungsfrist für die Strafverfolgung, selbst bei besonders schweren Verbrechen. Zweitens wurde 2019 der Paragraph zur Scheinunternehmerschaft aus dem Strafgesetzbuch gestrichen, wodurch eine Bestrafung nach dieser Bestimmung faktisch unmöglich wird.

Infolgedessen wurden die Angeklagten aus nicht rehabilitatorischen Gründen freigesprochen. Gleichzeitig wurden die Pfändungen ihrer Immobilien und Bankkonten aufgehoben.

Das Gericht ordnete außerdem die Rückgabe des bei den Durchsuchungen im Jahr 2011 beschlagnahmten Geldes an. Es handelt sich dabei um über 160.000 Hrywnja, 9.750 US-Dollar und 2.000 Euro. Die Siegel der Scheinfirmen und die Entwürfe der Buchhaltungsunterlagen verbleiben als Beweismittel in den Akten.

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