Das Verteidigungsministerium der Ukraine setzt seine Ermittlungen zu den Ursachen der ungewöhnlichen Detonation von 120-mm-Minen fort, die in den letzten Wochen Gegenstand der Medienaufmerksamkeit geworden sind. Die zur Untersuchung des Vorfalls eingesetzte Kommission arbeitet seit der dritten Woche, es liegen jedoch weiterhin nur begrenzte Informationen über den Fortschritt der Untersuchung vor.
Der Pressedienst des Verteidigungsministeriums betonte, dass eine solche Schließung mit der Sicherheit und Effizienz der Arbeit der Kommission sowie mit den Bedingungen zusammenhänge, die aufgrund der anhaltenden russischen Aggression entstanden seien. Laut Vertretern der Abteilung kann dadurch die Genauigkeit der Untersuchung sichergestellt und die Verbreitung unbestätigter Informationen, die Schaden anrichten könnten, vermieden werden.
Vorläufige Untersuchungsergebnisse deuten auf mögliche Munitionsdefekte hin. Insbesondere bestätigen Studien die Möglichkeit, dass die Gründe für den anormalen Betrieb minderwertige Pulverladungen oder Verstöße gegen die Lagerbedingungen der Mine gewesen sein könnten, die zu deren Beschädigung führten. In diesem Zusammenhang beschloss das Verteidigungsministerium, den Einsatz und die Ausgabe dieser Minen in den Streitkräften einzustellen. Die geborgene Munition wurde zur weiteren Untersuchung übergeben.
Da die festgestellten Mängel die Sicherheit des ukrainischen Militärs gefährden können, werden die Militäreinheiten anstelle defekter Minen mit importierten Minen versorgt, die hohen Qualitätsstandards entsprechen.
Das Verteidigungsministerium betonte auch die Notwendigkeit zusätzlicher Inspektionen anderer Minentypen, insbesondere Minen anderer Kaliber. Die Kommission wird die Einhaltung der Produktionsstandards, der Qualität der Komponenten und der Lagerbedingungen dieser Munition prüfen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Das State Bureau of Investigation (SBI) leitete ein Strafverfahren wegen der Lieferung minderwertiger Minen ein.
Das Verteidigungsministerium verspricht, die Öffentlichkeit über den Fortgang der Ermittlungen zu informieren, wenn dadurch die Sicherheit nationaler Interessen nicht gefährdet wird.