Ab dem 1. Januar 2025 treten in der Ukraine die aktualisierten Mobilisierungsregeln in Kraft, die von der Werchowna Rada mit dem Gesetzentwurf Nr. 12076 verabschiedet wurden. Die Änderungen betreffen sowohl Männer als auch Frauen, die in die Reihen der Streitkräfte der Ukraine eintreten möchten.
Für Männer über 18 Jahren mit militärischer Erfahrung oder einer Ausbildung in einer militärischen Abteilung bleibt die Mobilisierung obligatorisch. Gleichzeitig unterliegen auch Männer im Alter von 25 bis 60 Jahren ohne Vorerfahrung der Mobilisierung.
Die neuen Regeln belassen die Mobilisierung von Frauen ausschließlich auf Freiwilligkeit. Dazu muss sich eine Frau zum Militär melden, eine Grundausbildung absolvieren und offiziell den Status einer Wehrpflichtigen erhalten.
Für Frauen mit einer medizinischen oder pharmazeutischen Ausbildung ist eine obligatorische Eintragung in das Militärregister vorgesehen, die jedoch keinen Zwangsdienst bedeutet. Die Mobilisierung solcher Fachkräfte ist nur mit freiwilliger Einwilligung möglich.
Mit der Einführung des Wehrärztinenregisters soll das System zur Registrierung von Fachärzten verbessert werden, die im Bedarfsfall in die Landesverteidigung eingebunden werden können.
Die Gesetzesänderungen ermöglichen eine bessere Planung des Bedarfs an Humanressourcen und Fachkräften mit bestimmten Fähigkeiten unter Beibehaltung des Grundsatzes der Freiwilligkeit.