Mobilmachung ab 18 Jahren in der Bundeswehr: Was sieht das neue Gesetz vor?

Nach im Internet kursierenden Informationen sieht der neue Entwurf eines Mobilisierungsgesetzes, der zur zweiten Lesung in der Werchowna Rada vorbereitet wird, die Rekrutierung von Personen über 18 Jahren zum Militärdienst vor.

Dies gab der Abgeordnete der Werchowna Rada, Dmytro Rasumkow, ehemaliger Parlamentspräsident und Mitarbeiter von Präsident Wolodymyr Selenskyj, in seinem Telegram-Kanal bekannt. Er wies auch darauf hin, dass diese Informationen von einem Vertreter des Generalstabs bestätigt wurden.

Wenn der Gesetzentwurf in dieser Form angenommen werde, werde laut Rasumkow eine 18-jährige Person, die eine militärische Grundausbildung oder einen Grundwehrdienst abgeschlossen hat, automatisch eingezogen und kann an die Front geschickt werden. Er bezeichnet eine solche Politik als Bedrohung für den Genpool und die Zukunft des Staates.

Es versteht sich, dass die endgültige Form des Gesetzes derzeit nicht bekannt ist. Die Initiative wurde erst in erster Lesung angenommen und es wurden bereits mehr als 4.000 Änderungsanträge eingereicht. Der Profilausschuss setzt seine Prüfung fort, die noch mehrere Wochen dauern kann.

In der ersten Fassung des Gesetzentwurfs, über die in erster Lesung abgestimmt wurde, war von der Mobilisierung 18-Jähriger keine Rede.

Junge Bürger werden in dem Dokument nur im Zusammenhang mit der militärischen Grundausbildung und dem Grundwehrdienst erwähnt.

Der Gesetzentwurf betrifft nicht nur die neuen Mobilisierungsregeln, sondern befasst sich auch mit der Frage der Vorbereitung vor der Mobilisierung.

Es wird vorgeschlagen, anstelle der früheren Wehrpflicht eine militärische Grundausbildung bzw. einen Grundwehrdienst einzuführen. Es beinhaltet keine Mobilisierung oder Teilnahme an Feindseligkeiten, außer auf freiwilligen Wunsch der Rekruten.

Die Dauer einer solchen Ausbildung beträgt drei bis fünf Monate. Es ist jederzeit möglich, es im Alter von 18 bis 25 Jahren zu bestehen.

Bei der militärischen Registrierung sollen Jungen ab dem 17. Lebensjahr wie bisher behandelt werden.

Eine Mobilisierung nach dem neuen Gesetzentwurf ist erst ab einem Alter von 25 Jahren möglich (im Vergleich zur aktuellen Gesetzgebung, wo dieses Alter bei 27 Jahren liegt).

Die Aussage über die Möglichkeit einer Zwangsmobilisierung von 18-Jährigen wurde vom Volksabgeordneten der „Europäischen Solidarität“ Oleksiy Honcharenko dementiert. Er teilte mit, dass die entsprechende Änderung vom Fachausschuss des Rates abgelehnt wurde, weshalb die in erster Lesung angenommene Fassung des Gesetzes unverändert bleibe.

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