Das Gesetz zur Stärkung der Mobilisierung 10449, das am 18. Mai in Kraft treten wird, sieht vor, dass Wehrpflichtige innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des Präsidialdekrets zur Ankündigung der Mobilisierung ihre Qualifikationen über Verwaltungsdienststellen klären müssen.
Im Falle der Missachtung der Gesetzgebung zur Militärregistrierung und der Verpflichtung zur Aktualisierung der Militärregistrierungsdaten und wenn diese Daten im Staat nicht verfügbar sind, wird das Erscheinen in einer Vorladung mit einer Geldstrafe von bis zu 25.500 Griwna geahndet. Dem entsprechenden Gesetzentwurf zur Erhöhung der Bußgelder 10379 zufolge hat der Rat diesen bereits in erster Lesung angenommen.
Das neue Mobilisierungsgesetz enthält auch eine Bestimmung zur militärischen Registrierung bestimmter Kategorien von Frauen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes müssen Frauen, die von Beruf Ärztinnen oder Apothekerinnen sind, ihre Wehrmeldedaten aktualisieren.
Auch Frauen mit einem verwandten Beruf oder Fachgebiet können sich freiwillig in das Militärregister eintragen.
Es müssen Vertreter folgender Fachrichtungen angemeldet werden:
- Physiotherapie;
- medizinische und psychologische Rehabilitation;
- Gesundheitswesen;
- körperliche Rehabilitation;
- Industrieapotheke; Hygiene und Fachwissen;
- Zahnheilkunde;
- Medizin;
- Pflege;
- Apotheke;
- Technologien der medizinischen Diagnose und Behandlung;
- Biomedizintechnik;
- Biotechnologie und Bioingenieurwesen;
- Pathologiefachleute;
- Toxikologie;
- Pharmakologie;
- Physiologie und Epidemiologie.
Das Verteidigungsministerium sprach über die wichtigsten Änderungen, die am 18. Mai umgesetzt werden, wenn das Gesetz zur Stärkung der Mobilisierung Nr. 3633-IX (Gesetzentwurf 10449) in Kraft tritt. Das Verteidigungsministerium erläuterte außerdem, welche der Wehrpflichtigen unter Vorbehalt fallen.