Das Bezirksgericht Rachiw der Oblast Transkarpatien prüfte ein Verfahren gegen einen Grenzschutzbeamten, dem die Vernachlässigung des Militärdienstes vorgeworfen wurde, was zur Flucht zweier seiner Kollegen in ein Nachbarland führte.
Wie aus den Akten hervorgeht, übernahm am 27. September 2024 eine Grenzpatrouille, bestehend aus zwei Soldaten aus der Region Sumy, den Dienst am Abschnitt der Staatsgrenze der Ukraine.
Der diensthabende Dmytro D. sollte den Kontakt zu den genannten Militärangehörigen aufrechterhalten. Alle 30 Minuten Dmytro D. musste Kommunikationssitzungen mit den Grenzschutzbeamten durchführen, die sich auf dem Grenzabschnitt befanden.
Den Fallunterlagen zufolge führte Dmytro D. jedoch keine Kommunikationssitzungen durch, machte aber entsprechende formelle Einträge zu den Kommunikationssitzungen im Arbeitsbuch des Grenzschutzbeamten.
Plötzlich, am 27. September, kehrte der Grenzschutzbeamte nicht zum Standort der Einheit zurück – höchstwahrscheinlich flohen beide Grenzschutzbeamte gegen 00:50 Uhr in das Gebiet eines Nachbarlandes.
Laut Befehl hat Dmytro D. gegen die Anforderungen der „Anleitung zum Dienst der Grenzeinheiten des Landesgrenzdienstes“, der Charta des Inneren Dienstes der Wehrmacht und der Verordnung über das Grenzkommando „Über die Organisation des Einsatzdienstes im Jahr 2024“ verstoßen.
Dmytro D. gab seine Schuld nicht zu. Zu seiner Verteidigung führte er aus, dass er am 26. und 27. September, als er im Dienst war, eine hohe Arbeitsbelastung hatte, weshalb er nicht rechtzeitig Kontakt zum Grenzschutz aufnehmen konnte. Jedenfalls konnte er seine Kollegen physisch nicht an der Flucht hindern.
Dmytro D. fügte hinzu, dass er zu dem Zeitpunkt, als er nach Ansicht des Kommandos eine Kommunikationssitzung mit der Grenzeinheit hätte durchführen sollen, im Allgemeinen Zeit zum Ausruhen hätte haben sollen, aber gleichzeitig, am 27. September um 00:08 Uhr, Er führte immer noch eine Kommunikationssitzung mit ihm durch
Auch Dmytro D. machte darauf aufmerksam, dass, wie sich bereits bei der offiziellen Untersuchung des Vorfalls herausstellte, die beiden Grenzschutzbeamten dem Grenzschutzdienst zugeteilt waren und sich schon lange kannten, als sie bereits versucht hatten, die Staatsgrenze zu überqueren schon zweimal illegal.
Nach Prüfung der Fallunterlagen stellte das Gericht fest, dass Dmytro D. Dennoch hat er tatsächlich einen Verstoß gegen Abteilungsanweisungen und -befehle zugelassen, und damit ist seine Schuld an der fahrlässigen Haltung gegenüber dem Militärdienst bewiesen.
Am 3. Dezember verklagte das Bezirksgericht Rakhiv der Region Transkarpatien Dmytro D. zur Haftung in Form einer Geldstrafe in Höhe von 17 Tausend UAH