Das am 11. April von der Werchowna Rada der Ukraine verabschiedete Mobilisierungsgesetz ist heute, am 18. Mai, in Kraft getreten.
Nach der Verabschiedung durch die Werchowna Rada wurde das Gesetz am nächsten Tag dem Vorsitzenden der Werchowna Rada, Ruslan Stefantschuk, zur Unterzeichnung übergeben. Der Parlamentspräsident unterzeichnete das Dokument am 15. April, und schon am nächsten Tag, dem 16. April, erhielt das Mobilmachungsgesetz die Unterschrift von Präsident Wolodymyr Selenskyj.
Die offizielle Veröffentlichung des Gesetzes erfolgte am 17. April in „Voice of Ukraine“.
Das Gesetz tritt einen Monat nach seiner Veröffentlichung, am 18. Mai, in Kraft. Bestimmte Bestimmungen dieses Gesetzes treten acht Monate nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Dies gilt beispielsweise für die Regeln für die Übermittlung von Informationen an territoriale Rekrutierungszentren über registrierte Fahrzeuge und Wasserfahrzeuge, die in einem besonderen Zeitraum zur Auffüllung der Streitkräfte und anderer militärischer Formationen eingesetzt werden können.
Jetzt kleben Wehrpflichtige einen Strichcode (VIN-Code) in ihr Militärregistrierungsdokument, eine vom Wehrpflichtigenregister bereitgestellte Identifikationsnummer.