Nach Einführung des Limits für Kartenüberweisungen sank das Transaktionsvolumen um 80 Milliarden

Das Volumen der Kartenzahlungen in der Ukraine ist von 250 auf 170 Milliarden Hrywnja pro Monat gesunken. Grund dafür sind die von der Nationalbank eingeführten Beschränkungen, die nicht nur dubiose Transaktionen betrafen, sondern den Markt auch zur Anpassung an die neuen Regeln zwangen. Dies erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Nationalbank, Dmytro Oliynyk, laut Ukrinform.

Seinen Angaben zufolge ist ein starker Rückgang der Transaktionen bei Kunden zu beobachten, die den Zweck der Zahlungen oder die Herkunft der Gelder nicht erklären können.

„Das ist ein Zeichen dafür, dass die Beschränkungen Wirkung zeigen. Der Schattensektor verliert die Mittel, um die Kontrollen zu umgehen“, bemerkte Oliynyk.

Die Aufsichtsbehörde erarbeitet einen Gesetzesentwurf zur Erfassung von Geldwäschern – Personen, über die in großem Umfang fiktive oder illegale Geldtransfers abgewickelt werden. Nach der Eintragung in das Register werden diese Personen von Finanztransaktionen, einschließlich gewöhnlicher Kartenüberweisungen, ausgeschlossen. Eine Streichung aus dem Register ist jedoch möglich, wenn der Kunde seine Nichtbeteiligung an dubiosen Machenschaften nachweist.

Es wird erwartet, dass das Abwurfregister innerhalb von sechs Monaten nach Verabschiedung des Gesetzes betriebsbereit sein könnte. Das Dokument wird derzeit für die Beratung durch den zuständigen Ausschuss der Werchowna Rada vorbereitet.

Zeitlicher Ablauf der Beschränkungen

  • 1. Oktober 2024: Die NBU führte ein Limit von höchstens 150.000 UAH pro Monat für Kartenüberweisungen ein.

  • 10. Dezember: Die Banken unterzeichneten eine Vereinbarung zur Selbstregulierung – die Obergrenze wurde auf 50.000 UAH gesenkt.

  • 1. Februar 2025: Eine neue Bankrichtlinie trat in Kraft – Risikobewertung von Kunden.

  • 1. April 2025: Die NBU hob die regulatorische Beschränkung auf, aber die Banken verwenden weiterhin die vereinbarten Limits.

Gleichzeitig hat die Aufsichtsbehörde die Pflicht zur handschriftlichen Unterschrift bei der Eröffnung oder Schließung eines Bankkontos abgeschafft. Stattdessen können Kunden elektronische Signaturen und digitale Identifikationsmittel verwenden.

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