Das von der Werchowna Rada der Ukraine am 11. April verabschiedete Mobilisierungsgesetz ist heute, am 18. Mai, in Kraft getreten.
Nach der Verabschiedung durch die Werchowna Rada wurde das Gesetz am folgenden Tag dem Parlamentspräsidenten Ruslan Stefantschuk zur Unterzeichnung vorgelegt. Der Parlamentspräsident unterzeichnete das Dokument am 15. April, und bereits am darauffolgenden Tag, dem 16. April, unterzeichnete Präsident Wolodymyr Selenskyj das Mobilmachungsgesetz.
Die offizielle Veröffentlichung des Gesetzes erfolgte am 17. April in der „Stimme der Ukraine“.
Das Gesetz tritt einen Monat nach seiner Veröffentlichung – am 18. Mai – in Kraft. Einige Bestimmungen treten erst acht Monate nach Veröffentlichung in Kraft. Dies betrifft beispielsweise die Vorschriften zur Übermittlung von Informationen über zugelassene Fahrzeuge und Wasserfahrzeuge an die regionalen Rekrutierungszentren, die zur Versorgung der Streitkräfte und anderer militärischer Einheiten während eines besonderen Zeitraums eingesetzt werden können.
Nun wird jedem Wehrpflichtigen ein Barcode (VIN-Code) in sein militärisches Registrierungsdokument eingeklebt. Dabei handelt es sich um eine Identifikationsnummer, die vom Oberigen Wehrpflichtigenregister vergeben wird.

