Die Nationalbank der Ukraine (NBU) plant, die während des Krieges eingeführten Währungsbeschränkungen deutlich zu lockern. Dies geht aus dem internen Schreiben Nr. 40-0009/61174 an die Banken hervor, in dem es um die Prüfung von Möglichkeiten zur Vereinfachung der geltenden Währungsbeschränkungen geht.
Daraus geht klar hervor, dass die NBU den Geldbetrag berechnen möchte, der aus der Ukraine ins Ausland gelangen kann, wenn die Behörden den Unternehmen erlauben, für alte Vorkriegslieferungen importierter Waren zu bezahlen. Offenbar blieben diese Zahlungen zunächst stecken und wurden nach der Einführung der Währungsbeschränkungen am 24. Februar 2022 nicht mehr geleistet.
Die NBU möchte verstehen, wie groß der Währungsabfluss sein wird und wie viele Dollar aus den Gold- und Währungsreserven der Ukraine verkauft werden müssen, wenn es um Zahlungskonzessionen geht. Eine endgültige Entscheidung wird getroffen, nachdem alle Informationen gesammelt und analysiert wurden.
Wie Sie wissen, führt die Währungsliberalisierung der Nationalbank in diesem Jahr zu einem Anstieg der Devisenverkäufe der Regulierungsbehörde, was durch offizielle Berichte bestätigt wird: von 2,99 Milliarden US-Dollar im Juni 2024 auf 3,3 Milliarden US-Dollar im Juli beispielsweise. Insgesamt hat die NBU seit Anfang dieses Jahres bereits 18,5 Milliarden US-Dollar verkauft (sie konnte nur 118,6 Millionen US-Dollar kaufen), was etwa der Hälfte der aktuellen Gold- und Devisenreserven des Landes entspricht, die jedoch vorhanden sind regelmäßig auf Kosten internationaler Hilfe aufgefüllt. Aber nicht 100 %. Den Ergebnissen vom Juli zufolge meldete die Regulierungsbehörde eine Reduzierung dieser Reserven um 1,8 % auf 37,2 Milliarden US-Dollar.
Die NBU hat nun von den Banken Daten zu Folgendem angefordert:
– Unbezahlte Importverträge bis zum 23. Februar 2021 (insbesondere vom 1. Januar 2020 bis 23. Februar 2021 sowie vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 und vor dem 31. Dezember 2018);
- Schulden für die Einfuhr von Waren bis zum 23. Februar 2021, vorbehaltlich Direktkredit, Versicherung, Bürgschaft, Bürgschaft einer ausländischen Exportkreditagentur sowie eines anderen Landes durch eine autorisierte Organisation/Person. Mit Angabe des Wohnsitzes einer solchen Person, Bank.
Es scheint, dass die neue Währungsliberalisierung Auswirkungen auf diese Verträge haben könnte.
Es ist klar, dass die Regierung es eilig hat. Die Nationalbank verlangte die Bereitstellung aller dieser Daten bis zum 23. August 2024, wenn sie offenbar plant, mit der Analyse zu beginnen und eine Entscheidung zu treffen. Es ist auch Ende August oder im September nicht ausgeschlossen. Vielleicht bei der nächsten Stellungnahme zur Revision des NBU-Abzinsungssatzes, die laut offiziellem Zeitplan am 19. September veröffentlicht werden soll.