Das ukrainische Rentensystem bereitet sich auf bedeutende Veränderungen vor. Ab dem 1. Januar 2026 ist die Einführung des kumulativen Rentenniveaus geplant. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde vom Ministerium für Sozialpolitik der Ukraine ausgearbeitet und wird derzeit zur Prüfung durch die Werchowna Rada vorbereitet.
Laut Projekt:
- Zahlungen hängen von den Ersparnissen auf einem individuellen Konto ab und nicht vom „gemeinsamen Fonds“;
- Für jeden arbeitenden Ukrainer wird ein persönliches Konto eröffnet, auf das jeden Monat Gelder vom Arbeitgeber und vom Staat eingezahlt werden. Diese Mittel werden zum Schutz vor Inflation und Vermehrung investiert;
- Das angesammelte Geld bleibt Eigentum einer Person und kann vererbt werden. Auswahlmöglichkeiten für den Rentenbezug: lebenslange Rente – bis zum Tod oder für einen bestimmten Zeitraum – wenn der Rentner diesen Zeitraum überlebt, werden die Zahlungen eingestellt;
– Das Erbrecht bleibt bei einer lebenslangen Rente für 10 Jahre und bei einer befristeten Rente für den gesamten Zeitraum bestehen.
- Zugang zu Geldern - nach 60 Jahren und 35 Jahren Erfahrung.