Die Nationalbank der Ukraine (NBU) hat einige Änderungen beim Verfahren zur Kontoeröffnung und -verwaltung sowie neue Limits für Überweisungen zwischen Karten eingeführt. Hier die wichtigsten Neuerungen für Bürger und Unternehmen.
Vereinfachung der Kontoeröffnungsverfahren
Die NBU hat den Prozess der Kontoeröffnung und -schließung verbessert und damit das Leben der Bankkunden vereinfacht.
- Elektronische Signatur statt Unterschriftsprobe:
Die Aufsichtsbehörde hat die Pflicht zur Vorlage einer Unterschriftsprobe für Privatpersonen, Unternehmer und Bevollmächtigte bei Kontotransaktionen abgeschafft. Dokumente können nun elektronisch signiert werden, sofern dies im Vertrag vorgesehen ist. - Komfort für Kunden in schwierigen Situationen:
Die elektronische Signatur ist besonders hilfreich für diejenigen, die aufgrund von Krankheit oder anderen Umständen nicht persönlich unterschreiben können. Dies erweitert den Zugang zu Bankdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen erheblich. - Konten für Nichtbanken-Zahlungsdienstleister:
Nichtbanken-Zahlungsdienstleister können nun Konten für andere ähnliche Organisationen eröffnen. Diese Konten dürfen jedoch nur für Transaktionen mit eigenen Mitteln genutzt werden. - Klarheit beim Recht zur Verfügung über Konten
Die NBU hat die Liste der Personen, die über Konten verfügen und Zahlungsanweisungen unterzeichnen können, präzisiert und damit die Transparenz im Bankwesen erhöht.

