Die Nationalbank der Ukraine (NBU) hat die Anforderungen an die Kapitalstruktur von Banken gemäß den im Gesetz der Ukraine „Über Änderungen bestimmter Rechtsakte der Ukraine zur Verbesserung der Organisation der Corporate Governance in Banken und anderer Fragen des Funktionierens des Bankensystems“ (Nr. 1587-ИХ vom 30. Juni 2021) festgelegten Gesetzesänderungen aktualisiert, wie der Pressedienst der NBU mitteilt.
Gemäß den neuen Vorschriften sind Banken ab dem 5. August 2024 verpflichtet, eine neue (dreistufige) Kapitalstruktur einzuführen.
Die Verordnung legt das Verfahren zur Berechnung des Kernkapitals (Tier 1), des zusätzlichen Kernkapitals (Tier 1) und des Ergänzungskapitals (Tier 2) fest und definiert die Anforderungen an deren Bestandteile. Sie legt außerdem das Verfahren und die Bedingungen fest, unter denen eine Bank von der Zentralbank die Genehmigung oder Zustimmung zur Einbeziehung einzelner Bestandteile in das Kapital erhält.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der neuen Anforderungen stufenweise erfolgen wird:
- Bis zum 1. April 2024 müssen Banken interne Regelungen zur Bestimmung der Höhe des regulatorischen Kapitals entwickeln;
- vom 1. April bis zum 1. Juli 2024 Testberechnungen durchführen und deren Ergebnisse der NBU melden;
- Ab dem 5. August 2024 ist das regulatorische Kapital gemäß den neuen Anforderungen zu berechnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Schritt Teil der Bemühungen der Nationalbank ist, die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen im Bereich der Bankenregulierung an die Standards der Europäischen Union anzugleichen. Die Einhaltung der festgelegten Kapitalanforderungen soll die Fähigkeit der Bank gewährleisten, Verluste aus Bankrisiken wirksam aufzufangen.

