Die Nationalbank der Ukraine (NBU) hat die Anforderungen an die Kapitalstruktur von Banken gemäß den im Gesetz der Ukraine „Über Änderungen bestimmter Gesetzgebungsakte der Ukraine zur Verbesserung der Corporate Governance in Banken und anderen Angelegenheiten“ festgelegten Gesetzesänderungen aktualisiert des Bankensystems“ (Nr. 1587-IX vom 30. Juni 2021), berichtet der Pressedienst der NBU.
Nach den neuen Vorschriften sind Banken verpflichtet, ab dem 5. August 2024 eine neue (dreistufige) Kapitalstruktur einzuführen.
Die Verordnung legt das Verfahren zur Berechnung des Primärkapitals der Stufe I, des Zusatzkapitals der Stufe I und des Kapitals der Stufe II fest und legt die Anforderungen an deren Bestandteile fest. Darüber hinaus werden das Verfahren und die Bedingungen für die Einholung der Erlaubnis bzw. Zustimmung der Nationalbank zur Einbeziehung bestimmter Bestandteile in das Kapital festgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einführung neuer Anforderungen schrittweise erfolgen wird:
- Bis zum 1. April 2024 müssen Banken interne Regelungen zur Bestimmung der Höhe des regulatorischen Kapitals entwickeln;
- vom 1. April bis 1. Juli 2024 Testberechnungen durchführen und deren Ergebnisse der NBU melden;
- Beginnen Sie ab dem 5. August 2024 mit der Berechnung des regulatorischen Kapitals gemäß den neuen Anforderungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Schritt Teil der Bemühungen der Nationalbank ist, die Regulierungs- und Rechtsakte im Bereich der Bankenregulierung den Standards der Europäischen Union anzunähern. Die Einhaltung der festgelegten Anforderungen durch das Kapital soll sicherstellen, dass es in der Lage ist, Verluste, die sich aus den Risiken der Banktätigkeit ergeben, wirksam aufzufangen.