Am 1. Dezember trat in der Ukraine das Gesetz „Zur Sicherstellung der Beteiligung der Zivilbevölkerung an der Verteidigung der Ukraine“ in Kraft. Dieses Gesetz verbessert die Verfahren zum Erwerb, zur Anmeldung und zum Umgang mit Schusswaffen. Es zielt darauf ab, die Kontrolle über den Waffenhandel in der Zivilbevölkerung zu verbessern und mehr Transparenz beim Gebrauch und der Aufbewahrung von Schusswaffen zu gewährleisten.
Neu in der Gesetzgebung:
- Meldung gefundener Waffen: Das Gesetz sieht die Pflicht zur Meldung gefundener Schusswaffen und Munition vor. Besitzer müssen sich hierzu an die zuständige Polizeidienststelle wenden, wo die Waffen registriert werden. Diese Maßnahme dient der Gewährleistung der Sicherheit und soll verhindern, dass Waffen in falsche Hände geraten.
- Eigene Waffenregistrierung über „Diya“: Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Möglichkeit für Waffenbesitzer, Informationen zu ihren Waffen über die „Diya“-App einzusehen und zu registrieren. Diese Funktion wird voraussichtlich Ende Januar 2025 verfügbar sein und die Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden bezüglich der Aufbewahrung und Verwendung von Waffen erheblich vereinfachen.
- Vereinfachung des Verfahrens zum Erwerb von Waffen: Das Gesetz verbessert auch das Verfahren zum Erwerb von Schusswaffen für Zivilisten, indem es die Anforderungen an die psychische Gesundheit und die Bereitschaft zum Waffengebrauch erhöht.
Das ukrainische Innenministerium betonte, dass jeder Bürger für seine Waffen verantwortlich sei und deren ordnungsgemäße Aufbewahrung und Anmeldung gewährleisten müsse. Bei Verstößen würden entsprechende Sanktionen verhängt.

