In der Ukraine gilt seit dem 1. November 2024 ein saisonales Angelverbot in Winterquartieren, um das Ökosystem der Gewässer und die Fischbestände zu schützen. Dieses Verbot gilt bis zum Beginn der Laichzeit im Frühjahr/Sommer des nächsten Jahres. Angler werden gebeten, vorsichtig zu sein und sich mit den verbotenen Angelgebieten vertraut zu machen.
Überwinterungshöhlen sind tiefe Bereiche am Gewässergrund, in denen Fische den Winter verbringen. Das Fischen in solchen Gebieten kann den natürlichen Überwinterungsprozess der Fische stören und den Bestand erheblich beeinträchtigen. Dies kann negative Folgen für das Ökosystem der Gewässer haben. Aus diesem Grund haben die Behörden ein Fischereiverbot in diesen Gebieten für Hobby- und Berufsfischer erlassen.
Die staatliche Fischereibehörde der Ukraine hat bereits eine Liste der verbotenen Fischereigebiete in jeder Region des Landes veröffentlicht, damit die Fischer darüber informiert sind und Verstöße vermeiden können.
Trotz des Verbots können Angler ihrem Hobby weiterhin nachgehen, allerdings nur in speziell ausgewiesenen Bereichen. Dabei sind einige Regeln zu beachten:
- Verwenden Sie ausschließlich Winterangelruten, Spinnruten oder Posenangeln.
- Pro Angler sind bis zu 7 Haken erlaubt.
- Es ist verboten, Angelgeräte mit Haken zu verwenden, bei denen der Abstand vom Schaft zur Spitze des Stachels 10 mm überschreitet.
- Sie können sowohl natürliche als auch künstliche Köder verwenden.
Diese einfachen Regeln helfen dabei, das natürliche Gleichgewicht im Ökosystem der Gewässer zu erhalten, ohne gegen Gesetze zu verstoßen.
Welche Strafe droht bei einem Verstoß?
Gemäß dem ukrainischen Gesetzbuch über Ordnungswidrigkeiten wird das Fischen in verbotenen Gebieten mit Geldstrafen in Höhe von 34 bis 680 UAH geahndet, je nach Schwere des Verstoßes.
Bei erheblicher Schädigung des Ökosystems oder massenhaften Verstößen gegen die Fischereivorschriften sieht Artikel 249 des ukrainischen Strafgesetzbuches eine strafrechtliche Verfolgung vor. In diesem Fall kann der Täter mit einer Geldstrafe von 17.000 bis 85.000 UAH belegt oder zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden.
Steuern auf illegal gefangenen Fisch
Zusätzlich zu den Geldstrafen müssen die Zuwiderhandelnden auch für jeden illegal gefangenen Fisch die in Kabinettsbeschluss Nr. 1042 festgelegten Gebühren entrichten. Im Einzelnen:
- Silberne Karausche, Brasse — 1581 UAH;
- Karpfen (Gemeiner Karpfen) — 3706 UAH;
- Flussbarsch — 3162 UAH;
- Pike — 3468 UAH;
- Weiß, bunt, dickköpfig - 3638 UAH;
- Weißer Amor — 3638 UAH;
- Europäischer Wels — 5117 UAH;
- Krebs — 3332 UAH;
- Krasnopierka, Klatsch, Gustera – 1.564 UAH;
- Kampfläufer, Flussuferläufer — 51 UAH.
Wer also illegal wertvolle Fische fängt, kann für jedes Exemplar erhebliche Summen zahlen. Am teuersten ist der Wels, für dessen Fang eine Gebühr von 5.117 UAH pro Stück erhoben wird.

